„Rammbock-Bande“: Vier Verurteilungen

Zu Gefängnisstrafen von zwei Jahren bis zu vier Jahren und neun Monaten sind am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt vier Mitglieder einer rumänischen „Rammbock-Bande“ verurteilt worden. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Richterin Nina Morawetz fällte die Schuldsprüche aufgrund „gesicherter DNA-Treffer“, die von den Gutachterinnen Christa Nussbaumer und Christina Stein auf an den Tatorten sichergestellten Einweghandschuhen, Taschenlampen oder Wollhauben sichergestellt worden waren.

Mit Autos in Elektromärkte gefahren

Die Coups der Bande liefen jedes Mal nach dem gleichen Schema ab. Mit Autos rammten sie die Notausgangstüren von Elektromärkten und räumten in Windeseile Vitrinen aus. Auch mit Vorschlaghämmern verschafften sie sich Zutritt in die Fachmärkte. Vorrangig hatten es die Rumänen auf Handys, Notebooks, Tablets oder Kameras abgesehen. Es gab kaum einen Einbruch, bei dem die Beute nicht um die 100.000 Euro betrug. Angeklagt waren zehn Einbrüche in Elektromärkte. Übrig geblieben sind laut Urteil sieben, die den Rumänen angelastet wurden.

Da es sich bei der „Rammbock-Bande“ um eine „sehr professionell organisierte, weit über 1.000 Leute umfassende und über ganz Europa zerstreute Tätergruppe handelt“, so Verteidiger Rudolf Mayer, konnte die Richterin allein wegen desselben modus operandi nicht alle Fakten auch den Angeklagten zuordnen. Den vier Verurteilten wurde außer den gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstählen auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation zur Last gelegt. Der Fünftangeklagte, verteidigt von Werner Tomanek, wurde mangels Beweisen im Zweifel von den Vorwürfen freigesprochen. Sämtliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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