NÖM wegen Preisabsprachen verurteilt

Wegen Preisabsprachen bei Milch muss der Molkereikonzern NÖM 583.200 Euro Strafe zahlen. Das Unternehmen mit Sitz in Baden hatte zwischen 2007 und 2012 Preise mit Händlern abgestimmt. NÖM akzeptierte das Urteil.

Das Kartellgericht hat den Milchriesen Ende November wegen Preisabsprachen mit den Lebensmittelhändlern zu einer Geldbuße verdonnert, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Montag mit. Die Ermittler der BWB hatten die NÖM-Zentrale in Baden vor einem Jahr gefilzt. In dem Fall ging es um Preisabsprachen mit Supermarktketten und „in sehr geringem Ausmaß“ auch mit Großhändlern, heißt es in der Aussendung der BWB. NÖM hat demnach zwischen 2007 und 2012 die Listen- und Aktionspreise für Milch, Joghurt und Co. mit dem Handel abgestimmt.

NÖM: Preisabsprachen „früher üblich“

Der BWB zufolge hat NÖM auf Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes sei somit rechtskräftig und entspreche dem Antrag der Behörde. Preisabsprachen gehören bei NÖM der Vergangenheit an, betonte Vorstand Alfred Berger am Montag gegenüber der APA. Es habe damals einen anderen Umgang mit dem Lebensmittelhandel gegeben, so Berger heute. Über Aktionspreise zu sprechen, sei üblich gewesen.

„Als Hersteller müssen wir die Volumina abschätzen können“, so Berger. Bei Aktionen würden sich die Absatzmengen mehr als verdoppeln, für die Planung der Produktion sei der Aktionspreis eine wichtige Information gewesen. Nach der Hausdurchsuchung bei NÖM im Vorjahr habe man aber das Verhalten geändert, die Mitarbeiter seien von Anwälten geschult worden. Jetzt würde mit dem Handel nur noch über den Zeitpunkt einer Aktion, aber nicht mehr über den Aktionspreis gesprochen.

Laut NÖM-Stellungnahme ist es kartellrechtlich zulässig, dass der Händler dem Lieferanten die geplanten Verkaufspreise mitteilt, wenn dies für die Mengenplanung erforderlich ist. Die Aktionsmechanik müsse aber vom Handel festgelegt werden und dürfe nicht abgestimmt oder vereinbart werden.

Bis zu 27 Prozent höhere Preise

Laut internationalen Untersuchungen führen Kartellabsprachen zu um bis zu 27 Prozent höheren Preisen. Endverbraucher, die wegen verbotener Preisabsprachen zu viel bezahlt haben, schauen allerdings meist durch die Finger. Schadenersatzansprüche sind nicht Teil von Kartellverfahren.

Die Wettbewerbshüter in Österreich haben in den vergangenen Jahren den Lebensmittelhandel ins Visier genommen. Erst kürzlich verurteilte das Kartellgericht den Spar-Konzern in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 3 Mio. Euro. Das Teilurteil betrifft aber nur eine von 17 anhängigen Produktgruppen. 2013 wurde Spar-Konkurrent Rewe zu einer Strafe von 20,8 Mio. Euro verdonnert. Kärntnermilch wurde mit 375.000 Euro abgestraft und Berglandmilch, Emmi, Rieder Bier und Vorarlberger Mühlen mussten zusammen 1,4 Mio. Euro berappen.

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