Semmering: Rechtsstreit um Bau

Im Bundesverwaltungsgericht hat der erste Verhandlungstag im Rechtstreit um den Weiterbau des Semmeringbahntunnels stattgefunden. Bürgerinitiativen brachten Beschwerden gegen naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Bescheide ein.

In dem Rechtstreit geht es darum, ob nun weitergebaut werden kann oder nicht. Das betrifft nicht die Vorarbeiten für den Tunnel, sondern das konkrete Tunnelprojekt im Berg. Die Vorarbeiten für den geplanten 37,3 km langen Bahntunnel sind fertig - der Tunnel selber kann aber erst bei Rechtssicherheit gebaut werden, so Gerhard Gobiet, Projektleiter bei der ÖBB-Infrastruktur AG gegenüber der Austria Presse Agentur (APA).

Der Verwaltungsgerichtshof definierte die Bewilligung für den Bau im Februar des Vorjahres wegen Formalfehlern als rechtwidrig und hob diese auf.

Semmeringbahntunnel

APA/Robert Jäger

Bürgerinitiativen sehen Weltkulturerbe gefährdet

Das Verkehrsministerium genehmigte im Juni aber dennoch den Weiterbau. Gegen diese Genehmigung gibt es nun die Beschwerden der Bürgerinitiativen. Am heutigen ersten Verhandlungstag wurde vor allem über den Wasserhaushalt diskutiert, Bürgerinitiativen befürchten, dass durch den Bau pro Sekunde 450 Liter Wasser aus der Region abfließen würden, außerdem sei das Weltkulturerbe Ghega Bahn gefährdet.

Stimmt nicht, sagen die ÖBB, die Ghega Bahn werde für die Erhaltung des Tunnels für Wartungsfahrten gebraucht, und die ökologischen Eingriffe seien laut Gutachten unbedenklich. Die Verhandlung im Bundesverwaltungsgericht ist bis Mittwoch angesetzt, eine Entscheidung des Gerichts ist in zwei bis drei Monaten zu erwarten.

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