Mutmaßlicher Dschihadist vor Gericht

In Krems steht am Donnerstag erstmals in Österreich ein mutmaßlicher Dschihadist vor Gericht. Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, für den Islamischen Staat (IS) gekämpft zu haben. Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Schon am Mittwoch bewachten Polizisten das Landesgericht in Krems, am Donnerstag ist es verboten, in der Nähe des Gerichtsgebäudes zu parken. Außerdem werden Platzkarten ausgegeben, und es wird Kontrollen geben. Diese Vorkehrungen seien gerechtfertigt, sagte der Vizepräsident des Landesgerichts Krems, Richard Simsalik.

„Primär werden wir danach trachten, dass das allgemeine Waffenverbot im Haus Beachtung finden wird, beziehungsweise werden wir entsprechende Kontrollen durchführen. Die eine oder andere Sicherheitskraft wird sich im Haus aufhalten, und außerdem wird der Zutritt in das Gerichtsgebäude an diesem Tag nur gegen Vorlage eines Ausweises möglich sein“, so Simsalik. Liveberichterstattung für das Internet aus dem Gerichtssaal ist verboten.

Verteidiger: „In Syrien für karitative Zwecke“

Geht es nach der Staatsanwaltschaft Krems, unterzog sich der Beschuldigte in Syrien einer Kampfausbildung und kämpfte anschließend für die Terrormiliz IS. Im Dezember kam er nach Österreich und stellte einen Asylantrag. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Aufenthalt hier ausschließlich den Grund, seine Sehschwäche medizinisch behandeln zu lassen, um danach wieder nach Syrien zu reisen, wo er bereits zuvor eine Kampfausbildung erhalten haben soll. Festgenommen wurde der Mann im August 2014 in Heidenreichstein (Bezirk Gmünd) im Waldviertel.

Laut Verteidiger Wolfgang Blaschitz stimmt es, dass sein Mandant in Syrien war, aber aus einem ganz anderen Grund: „Er ist aus Tschetschenien kommend nach Syrien gereist, um dort ganz klar karitative Tätigkeiten zu verrichten.“ Der 30-Jährige werde sich beim Prozessauftakt daher nicht schuldig bekennen. „Es wird einen Mandanten geben, der sich gegen die wider ihn erhobenen Vorwürfe mit aller Entschiedenheit zur Wehr setzen wird“, kündigte Blaschitz an. Wird der Beschuldigte verurteilt, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.