Ab Sonntag ist azurblaue Vignette Pflicht

Wer am Sonntag als Autofahrer oder Motorradlenker auf der Autobahn oder Schnellstraße ohne azurblaue Vignette ertappt wird, muss Strafe zahlen. Denn am 1. Februar verliert die alte limettenfarbige Vignette von 2014 ihre Gültigkeit.

Wer ohne azurblaue Vignette auf der Windschutzscheibe seines Autos auf einer Autobahn oder einer Schnellstraße erwischt wird, muss 120 Euro Strafe bezahlen, sozusagen als Ersatzmaut. Vignettenpflicht besteht für Autos, Motorräder und leichte Wohnmobile.

Im Vorjahr wurden 150.000 „Vignettensünder“ erwischt

Die Vignette für 2015 gilt bis 31. Jänner 2016. Aus Kontrollgründen muss die Vignette am linken oberen Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Rückspiegel geklebt werden. Der untere Vignettenabschnitt mit der Seriennummer gilt als Kaufnachweis, er ist mitzuführen.

Azurblaue Vignette 2015

ORF

Die Vignette muss am linken oberen Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Rückspiegel geklebt werden

Kontrolliert wird von der Polizei oder von Mautaufsichtsorganen der ASFINAG, aber auch von Kamerasystemen, den sogenannten automatischen Vignettenkontrollen. Österreichweit sind acht Kamerasysteme im Einsatz. Die Standorte der mobilen Anlagen wechseln alle ein bis zwei Wochen.

Im Jahr 2014 sind in Österreich etwa 150.000 Verkehrsteilnehmer ohne Vignette erwischt worden, so die ASFINAG. Neben der Jahresvignette gibt es übrigens auch Zwei-Monats- und Zehn-Tages-Vignetten. Die Vignetten werden von der Firma Forster-Verkehrs- und Werbetechnik in Waidhofen an der Ybbs hergestellt.

Link: