14 Einsprüche gegen Wahlergebnisse

Gegen die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen sind 14 Einsprüche eingebracht worden. Das gab die Landeswahlbehörde nach Ablauf der Einspruchsfrist bekannt. In drei Gemeinden könnte es zu einer Wahlwiederholung kommen.

Konkret geht es um die Gemeinden Neudorf bei Staatz (Bezirk Mistelbach), Haslau-Maria Ellend (Bezirk Bruck an der Leitha) und Leitzersdorf (Bezirk Korneuburg). Wird den Einsprüchen stattgegeben, könnte es zu Neuwahlen kommen. Die Begründung für die Einsprüche ist in allen drei Fällen dieselbe: Parteien oder Listen seien zu unrecht nicht zur Wahl zugelassen worden.

Sieben Einsprüche weniger als vor fünf Jahren

Am 4. März wird die Landeswahlbehörde in einer Sitzung über die Einsprüche entschieden, sagt deren Leiter, Landtagspräsident Johann Penz: „Liegt hier eine falsche Entscheidung zugrunde, werden wir der Wahlbehörde empfehlen, eine Wahlwiederholung durchzuführen.“

In weiteren elf Gemeinden sind die Einsprüche unterschiedlich, aber nicht so weitreichend, laut Penz gehe es um die Vorwürfe, „dass falsch ausgezählt wurde, dass die Wahlpunkte-Ermittlung nicht stattgefunden hat, dass keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben wurden.“

Bei den elf Gemeinden handelt es sich um Wolkersdorf, Gaweinstal, Waidhofen an der Thaya, Göpfritz an der Wild, Baden, Bad Vöslau, Drasenhofen, Neusiedl an der Zaya, Gablitz, Pöchlarn und Bergern im Dunkelsteinerwald. In allen Gemeinden sind bis zu den Entscheidungen der Landeswahlbehörde keine konstituierenden Sitzungen möglich. Vor fünf Jahren gab es 21 Einsprüche, 19 wurden abgewiesen.

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