Bub in Lagerraum gesperrt: Prozess vertagt

Ein 52-jähriger Mann ist am Dienstag in Korneuburg vor Gericht gestanden. Ihm wird vorgeworfen, seinen damals achtjährigen Stiefenkel immer wieder in einen finsteren Lagerraum gesperrt zu haben. Er distanzierte sich von dem Vorwurf.

Freiheitsentziehung unter besonderen Qualen hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg einem 52-Jährigen vorgeworfen. Er soll seinen damals achtjährigen Stiefenkel Jahre hindurch fast täglich stundenlang in einen finsteren Lagerraum gesperrt haben. „Ich schwöre bei Gott, ich habe das nicht gemacht“, bekannte sich der Mann am Dienstag eingangs nicht schuldig. Der Prozess wurde auf 21. April vertagt, berichtet die Austria Presse Agentur (APA).

Wie Staatsanwalt Ronald Schaffer ausführte, war die Großmutter des heute 16-Jährigen mit dem Angeklagten verheiratet - 2011 trennte sich das Paar, im Vorjahr erfolgte die Scheidung. Als die Kindesmutter ins Gefängnis musste, übernahm die Frau die Obsorge für den damals Achtjährigen und seinen vierjährigen Halbbruder, der Angeklagte führte das Lokal seiner Stieftochter weiter. Dort soll der Bub - seiner Anzeige zufolge - in einen fensterlosen, engen Holzlagerraum im Hinterhof gesperrt worden sein, erläuterte der Ankläger und sprach von psychischer Beeinträchtigung des Opfers.

Beschuldigter bestreitet Vorwurf

Der Beschuldigte bestritt diese „Erziehungsmaßnahme“ vehement. Er habe einen guten Kontakt zu beiden Buben gehabt. „Ich habe ihn noch immer lieb. Wir waren eine ganz normale Familie“, meinte er. Seine Ex-Frau, von Beruf Krankenschwester, habe sich für die Kinder aufgeopfert, sie sei ein guter Mensch, betonte er.

Er vermutete hinter diesen rund sieben Jahre später erhobenen Anschuldigungen, dass der nun unter Obsorge des Jugendamtes stehende Bursch zu seinem leiblichen Vater wolle, und führte weiters ins Treffen, dass in dem Gastro-Betrieb immer Mitarbeiter, darunter ein Jahr lang auch der Vater des Buben, anwesend gewesen seien. Außerdem sei das Schloss der Kammer kaputt gewesen und der Achtjährige nur manchmal nach der Schule ins Lokal gekommen - und da auch nicht allein, sondern in Begleitung seiner Oma oder Tante.

16-Jähriger kann sich nicht an alles erinnern

Der 16-Jährige konnte sich vor dem Schöffensenat heute nicht genau daran erinnern, ob bzw. wie oft er im Lokal oder daheim in einem Nachbarort zu Mittag gegessen hatte. Er gab aber an, auch im Wohnhaus in die Toilette „geschickt“ worden zu sein - zum Beispiel, wenn er unabsichtlich ein Glas fallen ließ oder vor dem Fernseher saß, also „nicht ganz brav“ war. Er habe sich in dem kalten Holzlagerraum gefürchtet, aber nie versucht, durch Rufe auf sich aufmerksam zu machen.

Weitere Zeugen und Fotos werden eingefordert

Sein Vater gab an, damals nichts davon mitbekommen zu haben, erzählt hatte ihm sein Sohn nichts. Die Kinder hätten aber eine „Wahnsinnsangst“ vor dem Stiefopa gehabt, meinte der Zeuge. Die Obsorge habe er damals wegen seiner zu kleinen Wohnung nicht bekommen, auch sollten die Halbbrüder nicht getrennt werden.

Ob und in welcher Intensität die Vorfälle passierten, schien dem Gericht heute nicht ausreichend geklärt. Das Verfahren wurde u.a. zur Befragung weiterer Zeugen vertagt. Außerdem sollen Lichtbilder der Örtlichkeiten angefertigt werden.