Drei Schuldsprüche wegen Freiheitsentziehung

Drei junge Wiener sind am Dienstag am Landesgericht St. Pölten der Freiheitsentziehung schuldig gesprochen worden. Sie wurden zu fünf, vier und drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage hatten die beiden 21-Jährigen und der 20-Jährige einen Bekannten (23) in den Wienerwald gelockt und beim Tulbingerkogel geschlagen, gefesselt und mit dem Umbringen bedroht. Zu Prozessbeginn im Februar hatten die Angeklagten den „blöden Spaß“, aus Sicht der Verteidigung ein „Lausbubenstreich“, bereut. Grund für den „Denkzettel“ war, dass das spätere Opfer die Lebensgefährtin des 21-Jährigen kontaktiert und ihr geraten hatte, ihren Mann zu verlassen.

Mit Kabelbindern dem Opfer die Hände gefesselt

Am 29. Oktober 2014 täuschte einer eine Autopanne im Wienerwald (Bezirk Tulln) vor und rief die anderen zu Hilfe. Auf der vermeintlichen Suche nach dem Wagen kassierte das Opfer plötzlich Ohrfeigen, musste sich in einer Wiese niederknien und die Hände mit einem Kabelbinder fesseln lassen. Der 20-Jährige soll das Geschehen mit dem Handy gefilmt haben, was jedoch alle drei Angeklagten im Februar bestritten.

Nachdem das Trio gegangen war, gelang es dem Mann, sich zu befreien. Er rief an einer Kreuzung ein Taxi, als er von den drei Männern im Auto eingeholt wurde. Er sei dann doch mit ihnen wieder nach Wien zurückgefahren, damit nicht noch mehr passiere, erzählte er. Bei einer Tankstelle auf der Dresdner Straße in Wien hätten die drei dann das Video weiteren Bekannten gezeigt.

Zur Existenz dieses Videos sollte am Dienstag noch eine Zeugin befragt werden - die Cousine zweiten Grades des Zweitangeklagten hatte sich damals in der Tankstelle befunden. Vor ihrer Aussage räumte allerdings der Erstangeklagte ein, dass per Handy mitgefilmt worden war. Er habe sich so geschämt, weshalb er es nicht gleich zugegeben hatte, meinte er.

Richter: „Das war kein Lausbubenstreich“

Der Verteidiger verwies darauf, dass „nichts passiert“ sei und man sich auch mit dem 23-Jährigen wieder vertrage, und hoffte auf eine diversionelle Vorgehensweise des Richters. Dieser sah allerdings, wie er zum Urteil ausführte, keinerlei Voraussetzung dafür: „Mit aller Deutlichkeit: das war kein Lausbubenstreich, sondern Freiheitsentziehung.“ Man habe dem Opfer geplant eine Abreibung verpassen wollen und extra Material zum Fesseln mitgebracht. Der 23-Jährige habe das Geschehen - samt Ohrfeigen und Drohungen - im Februar glaubwürdig geschildert.

Zur verhängten Freiheitsstrafe auf Bewährung mahnte der Richter die Angeklagten: „Ich hoffe, Sie nutzen diese Chance.“ Sie nahmen Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.