Bischof Küng muss heuer um Rücktritt ansuchen
Gemäß Kirchenrecht muss ein Diözesanbischof mit der Vollendung seines 75. Lebensjahrs sein Rücktrittsgesuch an den Papst schicken. Bei Bischof Klaus Küng ist dies formell am 17. September 2015. Ob Papst Franziskus den Rücktritt annimmt, ist aber ungewiss.
APA/Georg Hochmuth
Klaus Küng sagte dazu vor einigen Tagen in einem ORF-Interview: „Es hängt vom Papst ab, was dann geschieht und wie rasch das geht. Gewöhnlich dauert es dann doch noch eine Zeit. Aber ich sehe das eigentlich mit großer Gelassenheit.“
Ungeachtet des fälligen Rücktrittsgesuches macht Bischof Küng langfristige Termine aus, weil es sein kann, dass sein Rücktritt nicht sofort angenommen wird. Bei der Ernennung eines neuen Bischofs kommt dem Apostolischen Nuntius eine wichtige Rolle zu. Er hat dem Heiligen Stuhl einen Dreiervorschlag vorzulegen. Der Vatikan muss schließlich den Ministerrat der Republik Österreich informieren, wenn sich der Papst für einen Kandidaten entschieden hat, die Regierung kann einen Bischofskandidaten aber nicht verhindern.
Links:
- Krautwaschl zitiert Jugendliche: „Papst ist geil“ (noe.ORF.at; 18.4.2015)
- Küng: „Verpflichtet, Flüchtlingen zu helfen“ (noe.ORF.at; 3.4.2015)
- Diözese Sankt Pölten (Website)