Tod von Häftling: Staatsanwalt ermittelt

Nach dem Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Göllersdorf (Bezirk Hollabrunn) laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Todesursache. Laut einem Justizinsider hatte die Obduktion „keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden“ ergeben.

Die Wochenzeitung „Falter“ hatte berichtet, dass dem Häftling ein Mittel gegen Übelkeit verabreicht worden sein soll. Dieses sollte keinesfalls gemeinsam mit Psychopharmaka verabreicht werden, zitierte der „Falter“ einen nicht näher genannten Psychiater. Es könne Herzkrämpfe und Atemnot auslösen, meinte der Mediziner gegenüber dem Blatt.

Laut Beipackzettel sollte der Wirkstoff Ondansetron „mit Vorsicht angewendet“ werden, da er Wechselwirkungen mit Neuroleptika und Antidepressiva haben kann. Das endgültige Ergebnis einer Obduktion stehe jedoch noch aus, wie Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion, im APA-Gespräch sagte.

Insider: Häftling nahm Medikament selbst ein

Ö1-Informationen zufolge scheint das Obduktionsergebnis einen Gefängnisarzt jedoch eher zu entlasten. Laut einem Justizinsider hatte die Obduktion ergeben, dass der Häftling wegen der Wechselwirkung eines Medikaments starb, das er selbstständig genommen habe und das im Gefängnis nicht verabreicht werde. Staatsanwaltschaft und Polizei versuchen nun herauszufinden, woher das Medikament stammt.

Der paranoid-schizophrene Insasse hatte in der Nacht auf den 1. Februar unkontrolliert viel gegessen und getrunken. Ein solches Verhalten habe er schon öfter gezeigt, erläuterte Prechtl. Nachdem der Mann unter heftigem Brechdurchfall litt, sei ihm in der Akutstation zur Linderung der Symptome ein Medikament verabreicht worden. Um welches Medikament es sich handelte, sagte Prechtl aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht.

Letztlich sei der Mann aus „medizinisch-hygienischen Gründen“ in die „Absonderung“, einen besonders gesicherten Haftraum, verlegt worden, schilderte der Leiter der Vollzugsdirektion. Dass der Patient wenige Stunden später verstarb, sei erst in den Vormittagsstunden bemerkt worden. Bei der Morgenübergabe habe man ihn nicht gleich wecken, sondern noch schlafen lassen wollen, hieß es. Ein vorläufiges Obduktionsergebnis hatte laut Prechtl gezeigt, dass der 47-Jährige eines natürliches Todes und nicht durch Ersticken verstorben war.

Brandstetter: „Schrecklicher Todesfall“

Die Wochenzeitung sprach allerdings von „Vertuschung“ und „Manipulation“ der internen Dokumentation, da das Medikament gegen Brechreiz dort nicht mehr erwähnt worden sei. Diesen Vorwurf wies Prechtl gegenüber der APA zurück. Die Eingabe aller Daten zu den einzelnen Insassen erfolge über das elektronische interne System „Integrierte Vollzugsverwaltung“. Die Datensätze werden vom Bundesrechnungszentrum (BRZ) verwaltet. Eine Überprüfung in Zusammenhang mit dem Vorfall habe keine Hinweise auf Manipulation ergeben, betonte Prechtl.

Justizminister Wolfgang Brandstetter sprach von einem „schrecklichen Todesfall“. Weitere Details zu dem Fall wollte Brandstetter im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht nennen. „Ich befürchte, dass dieser bedauerliche Fall einmal mehr zeigt, dass eine Unterbringung der Maßnahmepatienten im Gesundheitsbereich absolut notwendig und sinnvoll wäre, da das Gesundheitssystem schlichtweg die adäquatere Struktur für die Betreuung solcher Patienten hat“, sagte der Minister, der den Maßnahmenvollzug reformieren will.

Volksanwaltschaft leitete Prüfverfahren ein

Die Volksanwaltschaft leitete am Dienstag im Fall des toten Insassen in Göllersdorf ein Prüfverfahren ein. Als Anlass nannte Volksanwältin Gertrude Brinek im APA-Gespräch einen anonymen Anrufer, der „schlüssig und detailgenau“ erklärte, dass die Meldung der Justizanstalt nicht der Wahrheit entspreche.

Das Justizministerium wurde um Akteneinsicht gebeten, was der Volksanwaltschaft bereits zugesagt worden sei. Bei der anonymen Meldung handelte es sich um einen „ausführlichen Anruf mit der Bitte zuzuhören“, so Brinek. Der Anrufer oder die Anruferin habe erklärt, dass das Medikament, das dem Insassen verabreicht worden sei, nicht mehr in einem Bericht stehen würde, Hilferufe des Mannes seien nicht erhört worden, und der Patient sei in einen falschen Raum gebracht worden, in dem er schließlich verstarb. Diese Angaben sind laut Brinek „sehr genau mit Angaben und Details unterlegt gewesen“.

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