Finanzausgleich: „Schulterschluss“ der Länder

Vor Finanzausgleich-Verhandlungen mit dem Bund haben sich die Länder in Waidhofen an der Ybbs auf einen „Schulterschluss“ geeinigt. Zentrale Themen sind die Krankenanstaltenfinanzierung und die Sicherstellung der Pflegeversorgung.

Für die bevorstehenden Verhandlungen zum Finanzausgleich in Wien demonstrieren die Landesfinanzreferenten Einigkeit und haben sich in sechs Untergruppen organisiert, teilte Niederösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Sobotka (ÖVP) als Vorsitzender der Landesfinanzreferenten mit.

„Krankenanstalten und Pflege mitverhandeln“

Dies um zu verhindern, dass der „graue Finanzausgleich immer mehr Belastungen auf die Gemeinden wälze“, erläuterte Sobotka bei einer Pressekonferenz. Die sechs Arbeitsgruppen beinhalten die Themenbereiche Steuerhoheit und Einspruchsrecht, Aufteilung der Ertragsanteile auf Länder und Gemeinden, EU-Beitrag der Länder, Transferzahlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, Krankenanstaltenfinanzierung sowie die Sicherstellung der Pflegeversorgung.

Man sei bereit, den Verteilungsschlüssel der Gelder mit 67 zu 33 (Bund bzw. Länder und Gemeinden, Anm.) noch einmal zu akzeptieren, betonte der Vorsitzende. Es sei aber klar, dass der Finanzausgleich gemeinsam mit der Krankenanstaltenfinanzierung und dem Pflegefonds verhandelt werden muss. Hinsichtlich der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung (VRV), die etwa eine Stunde vor Beginn der Pressekonferenz in Begutachtung ging, merkte Sobotka an: „Wir gehen davon aus, dass wir die wenigen offenen Punkte noch klären.“ Dabei gehe es darum, nach welchen Kriterien künftig auch sehr kleine Gemeinden ihre Budgets transparent gestalten müssen.

„Finanzierung von Kinderbetreuung sichern“

„Wir scheuen nicht die Vergleichbarkeit - absolut nicht“, ergänzte der oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) in diesem Zusammenhang. Man müsse aber die „Klein- und Kleinstgemeinden schützen“. Hinsichtlich der bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen merkte er an, dass beim Pflegefonds nicht nur die Fortführung, sondern auch eine höhere Dotierung aufgrund der demografischen Entwicklung „notwendig“ ist. „Wir haben in den kommenden Jahren eine Vervier- bis Versechsfachung der über 80-Jährigen.“

Vor allem in den Bereichen Gesundheitswesen und Kinderbetreuung brauche es eine „mittel- bis langfristige Finanzierungssicherheit“, untermauerte Kärntens Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ). Ein weiteres Thema war die Wiedereinführung der Zweckwidmung für den Wohnbau. Man sei gesprächsbereit, allerdings müsste es dann auch eine Gegenleistung des Bundes geben, hieß es.

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