Tödliche Polizeischüsse waren Notwehr

Nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen Tankstellenräuber in Neunkirchen ist das Verfahren gegen vier Polizisten eingestellt worden. Der Schusswaffengebrauch war laut Staatsanwaltschaft gerechtfertigt, die Polizisten schossen aus Notwehr.

Der junge Mann, der zuerst eine Tankstelle überfallen hatte und auf der Flucht von der Polizei gestellt wurde, hatte mit einer täuschend echt aussehenden Softgun auf die Polizisten gezielt, die Beamten schossen daraufhin. Neun Kugeln trafen den Tankstellenräuber drei waren tödlich - mehr dazu in Räuber von Polizei erschossen(noe.ORF.at; 4.7.2014).

Polizeiautos vor Tatort

ORF / Christian Postl

Auf dieser Straße in Neunkirchen kam es zu den tödlichen Schüssen

Polizisten müssen sich nicht vor Gericht verantworten

Elf Monate lang ermittelte die Justiz wegen des Schusswaffengebrauchs in diesem Fall. Im September des vergangenen Jahres fand in Neunkirchen eine Tatrekonstruktion statt - mehr dazu in Tatrekonstruktion soll Klarheit bringen (noe.ORF.at; 12.9.2014). Jetzt steht fest, dass sich die vier Polizisten nicht vor Gericht verantworten müssen, das Verfahren gegen die Beamten wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigt einen Bericht der Tageszeitung „Kurier“ gegenüber noe.ORF.at.

Die Polizisten haben am 3. Juli 2014 aus Notwehr geschossen, sagt Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Der 21-jährige Mann war mit einer täuschend echten Softgun bewaffnet, und mit dieser habe er in der Dunkelheit auf die Beamten gezielt. Deshalb war der Schusswaffengebrauch laut Habitzl absolut gerechtfertigt.