Animal Hoarding: Behörden machtlos

Der Fall von Animal Hoarding mit 200 Tauben im Raum Schwechat sorgt für Bestürzung. Immer wieder bekommen Tiere für Menschen eine solche Bedeutung, dass sie zum Problem werden. Behörden und Tierschützern sind aber oft die Hände gebunden.

Einer der schlimmsten Fälle von falsch verstandener Tierliebe wurde in Pommersdorf (Bezirk Waidhofen an der Thaya) bekannt. Bis zum Jahr 2003 lebte eine Frau unter schrecklichen Bedingungen gemeinsam mit mehr als 60 Hunden. Der Zustand der Tiere war verheerend. Erst durch den Tod der Frau wurde die Geschichte bekannt. Doch auch in den folgenden Jahren sorgten Fälle von „Animal Hoarding“ immer wieder für große Schlagzeilen.

20 Fälle seit 2012

„Schwere Fälle sind für uns solche Fälle, die auch zu Tierabnahmen geführt haben“, sagt Karl Hiesberger von der Abteilung für Natur- und Tierschutz beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. „Nach unseren Statistiken waren es seit dem Jahr 2012 ungefähr 20 Fälle. Bei diesen Abnahmen hat es sich um 20 Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen und auch landwirtschaftlichen Nutztieren gehandelt bis hin zu 100 Pferden und im konkreten Fall bis zu 200 Tauben“ - mehr dazu in Mann hortete bis zu 200 Tauben.

Eine derart übertriebene Form der Tierhaltung geht meist mit einer psychischen Erkrankung und einem völligen Realitätsverlust einher. „Die Person, die diese Tiere sammelt, erkennt nicht, wie es den Tieren bei ihr oder ihm geht“, sagt die Tierschutz-Ombudsfrau in Niederösterreich, Lucia Giefing. „Diese Menschen sind der Meinung, dass sie eine sehr gute Tierhaltung betreiben und es den Tieren nur bei ihnen wirklich gut geht.“

Tierabnahme nur bei „Gefahr in Verzug“

Solche Fälle werden oft viel zu spät erkannt, weil die Betroffenen in der Regel sehr zurückgezogen leben. Meist sind es Nachbarn, die schließlich wegen starker Lärm- oder Geruchsbelästigung Alarm schlagen. Oft dürfen die Tiere aber trotzdem bleiben, erklärt Giefing.

„Damit eine Tierabnahme erfolgen kann, muss Gefahr in Verzug bestehen. Der Amtstierarzt ist auch verpflichtet, dass er in solchen Situationen - wie man so schön sagt - das gelindeste Mittel anwendet. Das heißt, dass er zuerst andere Maßnahmen setzen muss. Er muss Vorschreibungen und Maßnahmen auftragen, die der Animal Hoarder einhalten muss“, so die Tierschutz-Ombudsfrau.

Hohe Rückfallquote

Doch selbst wenn die Tiere von den Behörden abgenommen werden, ist die Gefahr noch lange nicht gebannt. „Die Rückfallquote ist sehr hoch“, sagt Karl Hiesberger von der Abteilung für Natur- und Tierschutz beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. „Daher wird meistens versucht, nicht nur ein Tier abzunehmen, sondern auch mit anderen sozialen Einrichtungen zusammenzuarbeiten, um eine Lösung des Problems im Großen zu finden.“

Links: