240 Schusswaffen an Gerichten abgenommen

An Niederösterreichs Gerichten sind 2014 mehr als 24.000 gefährliche Gegenstände abgenommen worden, darunter waren 240 Schusswaffen. Die Sicherheitskontrollen waren nach einem tödlichen Zwischenfall in Hollabrunn verschärft worden.

Neben 240 Schusswaffen und fast 8.000 Hieb- und Stichwaffen wurden im Vorjahr auch 15.900 sogenannte sonstige gefährliche Gegenstände an Niederösterreichs Gerichten abgenommen. Darunter fallen zum Beispiel Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher, aber auch Regenschirme. Sie werden bei Verlassen des Gerichts wieder zurückgegeben.

90 Prozent der Gerichte haben Sicherheitskontrolle

Die Zahl der abgenommenen Gegenstände steigt bundesweit seit Jahren. Grund dafür sind laut Justizministerium die verschärften Sicherheitskontrollen. An 90 Prozent der Gerichte in Österreich gibt es mittlerweile Zugangskontrollen. Im Jahr 2008 waren es zum Vergleich nur 35 Prozent. Diese Kontrollen wurden erstmals im Jahr 1997 an einigen Gerichten eingeführt, nachdem es zuvor im Bezirksgericht Linz-Urfahr in Oberösterreich einen Amoklauf gegeben hatte.

Seitdem bessert das Justizministerium immer wieder nach - zuletzt nach einem Zwischenfall im Bezirksgericht Hollabrunn im Jahr 2009, bei dem ein Mann eine Rechtspflegerin erschossen hatte - mehr dazu in Gerichte investieren in Sicherheit.