Förderung für behindertengerechten Umbau

Ab heute gilt eine neue Förderrichtlinie für Barrierefreiheit in Betrieben. Wer zum Beispiel in eine Rampe oder einen Lift für Rollstuhlfahrer investiert, bekommt zusätzlich zur Förderung des Bundes ab heute auch eine Förderung des Landes.

Die Gleichstellung behinderter Menschen ist in der Bundesverfassung verankert und kann dementsprechend durchgesetzt werden, wenn ein Mangel besteht. In letzter Konsequenz kann Barrierefreiheit auch eingeklagt werden.

Das ist eine Situation, der sich faktisch alle Betriebe gegenüber sehen, vor allem aber jene, die im Tourismusbereich tätig sind. Einrichtungen wie Rollstuhlrampen, Aufzüge, Treppenlifte oder auch Behindertenparkplätze kosten Geld. Für die ersten 50.000 Euro einer solchen Investition gibt es eine Bundesförderung, welche die Hälfte abdeckt, also maximal 25.000 Euro.

Land zahlt 20 Prozent

Für alles, was über diese 50.000 Euro hinausgeht, aber bis maximal 100.000 Euro, gibt es ab 1. Juli auch eine Förderung des Landes Niederösterreich in der Höhe von 20 Prozent. Wenn eine Investition also 100.000 Euro ausmacht, zahlt der Bund 25.000 Euro und das Land 10.000 Euro. Ein zusätzlicher Nutzen dieser Förderung sei, dass diese Investitionen auch dem Wirtschaftsstandort Niederösterreich zugute kommen, so Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP).