Fünf Jahre Haft für Dschihadisten

In Krems ist in der Nacht auf Mittwoch ein mutmaßlicher Dschihadist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 30-jährige Mann soll in Syrien die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) unterstützt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Untersuchungshaft in der Dauer von elf Monaten werde auf die Dauer der fünfjährigen Haftstrafe angerechnet, sagte die Richterin, nachdem der Schöffensenat fast zwei Stunden lang beraten hatte. Der Mann wurde wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und der pornografischen Darstellung Minderjähriger verurteilt.

Prozess zweimal vertagt

Seit Prozessbeginn im Jänner musste die Vorsitzende zweimal vertagen: zunächst, weil ein Zeuge aus Deutschland nicht zu seiner Einvernahme per Videokonferenz erschienen war. Beim zweiten Mal, weil der Verteidiger die unmittelbare Befragung weiterer Zeugen beantragte - mehr dazu in Terrorprozess in Krems vertagt.

Prozess in Krems

ORF / Gernot Rohrhofer

Der Prozess fand unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt

Als mildernd wertete das Gericht, dass der Beschuldigte bisher unbescholten war, erschwerend war das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen. „Tat- und schuldangemessen“ sei die Höhe der Strafe, sagte die Richterin und bezeichnete den Asylwerber als „ideologischen Überzeugungstäter“, eine teilbedingte Haftstrafe kam von Gesetzes wegen nicht infrage.

Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde

Sowohl Verteidiger Wolfgang Blaschitz als auch Staatsanwaltschaft meldeten noch in der Nacht Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Nicht nachweisen konnte man dem Mann trotz oft stundenlanger Befragungen, dass er sich in Syrien einer Kampfausbildung unterzogen und anschließend für den IS gekämpft hatte, ebenso wenig, dass er im Internet Anleitungen für den Bau von Bomben heruntergeladen hatte.

Letztlich wurde der 30-Jährige dafür verurteilt, dass er „zumindest an bewaffneten Ausgängen teilgenommen und die Mitglieder mit Essen versorgt hat“, so die Richterin. Außerdem soll er 800 US-Dollar überwiesen und in Nachrichten zugesagt haben, nach Syrien zurückzukehren.

„Fünf Jahre für nichts“

Er habe „nicht annähend mit einem derartigen Urteil gerechnet“, sagte Verteidiger Blaschitz gegenüber noe.ORF.at. Die Höhe der Strafe sei „wesentlich überzogen“, sein Mandant habe mit den Worten „fünf Jahre für nichts“ auf das Urteil reagiert. Bis zuletzt bestritt der Tschetschene alle Vorwürfe und sagte, nur in Syrien gewesen zu sein, um dort Flüchtlingen zu helfen.

Gernot Rohrhofer, noe.ORF.at

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