Klosterneuburg will Ortsbild schützen
Das niederösterreichische Raumordnungsgesetz erlaubt den Gemeinden, Bausperren für zwei Jahre zu verhängen und diese dann noch um ein weiteres Jahr zu verlängern. Davon macht Klosterneuburg derzeit in einigen Stadtteilen Gebrauch.
Harmonisches Stadtbild soll nicht gestört werden
Dadurch will man, solange der neue Bebauungsplan noch nicht fertiggestellt ist, verhindern, dass in der Zwischenzeit Bauvorhaben realisiert werden, die - so hieß es aus dem Referat Stadtplanung - das harmonische Gesamtbild Klosterneuburgs stören könnten.
ORF/Robert Salzer
Nur „passende“ Bauten werden erlaubt
Dieses Vorsorgeprinzip erlaubt allerdings Ausnahmen: Es darf nämlich auch innerhalb dieser Bausperre gebaut werden. Allerdings nur, wenn es im Einklang mit dem angestrebten Ziel des harmonischen Stadtbilds verwirklicht werden kann. Das bedeutet konkret: Weder die geplante Bebauungsdichte, -höhe oder Bebauungsweise des Projekts dürfen das Ortsbild Klosterneuburgs stören.