Fischotter und Biber nicht mehr geschützt

Weil Fischotter und Biber in manchen Regionen zum Problem werden, hat der nö. Landtag ihren Schutz zum Teil aufgehoben. Das bedeutet aber nicht, dass die Tiere ohne Einschränkung abgeschossen werden dürfen.

Fischotter und Biber galten lange Zeit als nahezu ausgerottet. Entsprechende Schutzmaßnahmen ließen die Population nun aber wieder wachsen, in manchen Regionen allerdings zu stark. Biberbauten gefährden zum Teil den Hochwasserschutz, Fischotter jagen Fische in den Teichen. Daher hob der niederösterreichische Landtag in einer Gesetzesänderung den Schutz von Bibern und Fischottern teilweise auf, die Jagd- und Naturschutzbestimmungen wurden geändert.

Jagderlaubnis für ganze Regionen

Bisher waren Fischotter und Biber durch das Jagdgesetz ganzjährig geschützt. Einzelne Tiere, die ein Problem darstellten, wurden nur aufgrund von Einzelbescheiden bejagt. Das bedeutet, dass sie entweder übersiedelt oder getötet wurden. Künftig fallen die Tiere jedoch in die Zuständigkeit des Naturschutzgesetzes. Die Landesregierung kann somit Eingriffe in problematische Populationen zulassen - allerdings nicht wie bisher für einzelne Tiere, sondern für ganze Regionen.

Diese Änderung bedeutet jedoch nicht, dass Fischotter und Biber nun ohne Einschränkung abgeschossen werden dürfen. Experten aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz, Jagd und Fischerei arbeiten gemeinsam Verordnungen aus. Oberstes Ziel sei es, Schäden zu verhindern.