Viereinhalb Jahre Haft für Terrorist

Wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ist am Mittwoch im Landesgericht St. Pölten ein 23-jähriger gebürtiger Tschetschene zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, sich den Terrororganisationen IS (Islamischer Staat) und „Emirat Kaukasus“ angeschlossen und von März bis November 2014 wiederholt in Syrien gewesen zu sein. Der russische Staatsbürger, der sich nicht schuldig bekannt hatte und einen Aufenthalt in dem Land abstritt, nahm Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Jedes Indiz hätte für Schuldspruch gereicht

In der Urteilsbegründung betonte der Richter, dass derartige Verfahren um Jihadismus „natürlich“ Indizienprozesse seien. Im konkreten Fall hätte aber jedes Indiz der Kette für sich allein für einen Schuldspruch gereicht. So zeige ein Lichtbild den Angeklagten „voller Stolz“ vor einem IS-Flagge - dessen Behauptung, die an seine Frau in Österreich geschickte Aufnahme sei in Istanbul entstanden, sei geradezu absurd. Ebenso dürfte jene Frau, die der Beschuldigte auf seiner angeblichen Türkeireise kennengelernt haben wollte, gar nicht existieren, verwies der Richter auf die widersprüchlichen Angaben des 23-Jährigen.

Hingegen habe eine anonyme Belastungszeugin - bei deren Befragung die Öffentlichkeit ausgeschlossen war - glaubhaft dargelegt, dass der Angeklagte ihr gegenüber seine Kampfhandlungen in Syrien geschildert hatte. Das Strafmaß - bei einem Rahmen bis zu zehn Jahren - sei auch ein „klares Signal“ an jene, die mit dem IS sympathisieren, meinte der Richter.

Gegen den Mann, der als Zwölfjähriger mit Mutter und Schwester nach Österreich gekommen war, war bereits 2011 wegen Kontakten zu islamischen Extremisten ermittelt worden. In Pakistan, wo er nach seinen Angaben eine Islam-Schule besuchte, war er mehrere Monate inhaftiert. Aufgrund der Informationen aus Pakistan wurde das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus auf den Mann aufmerksam. Zuletzt lebte er - ohne Einkommen - in Amstetten. Neben den Lichtbildern waren auch heruntergeladene Videos von Exekutionen sichergestellt worden.

Verteidiger vermisste schlüssige Beweise

Der Verteidiger hatte die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin, die den Mann als Jihadist angezeigt hatte, in Zweifel gezogen. Die Vorwürfe seien möglicherweise aus Rache nach einer Liebschaft erhoben worden, fehlten dem Anwalt schlüssige Beweise. Auch dürfe man sich nicht zu „Angst-Prozessen“ hinreißen lassen.

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