Schuldsprüche im Suchtgift-Prozess

Mit vier Schuldsprüchen hat am Dienstag am Landesgericht Korneuburg ein Prozess um Suchtgifthandel geendet. Die jungen Männer hatten über eine Internetplattform Drogen bestellt und weitergegeben.

Die vier Männer wurden am Landesgericht Korneuburg zu - teilweise bedingten - Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und 14 Monaten verurteilt. Sie hatten laut Anklage via Internet vor allem Ecstasy und Speed bezogen und weitergegeben.

Geständnisse als Milderungsgrund

Der 25-jährige Erstangeklagte erhielt drei Jahre unbedingt. Er nahm Bedenkzeit, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Mitangeklagten fassten - rechtskräftig - zwei Jahre unbedingt sowie 18 Monate, davon fünf unbedingt, sowie 14 Monate, davon zwei unbedingt, aus. Unter Anrechnung der U-Haft wurde der Viertangeklagte am heutigen Tag entlassen. Der Drittbeschuldigte erhielt die Weisung, sich für die Dauer der Probezeit einer ambulanten Therapie zu unterziehen.

Der Schöffensenat habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sagte Richter Dietmar Nussbaumer. Als wesentlichen Milderungsgrund nannte er die geständige Verantwortung der jungen Männer. Demgegenüber stünden allerdings einschlägige Vorstrafen, die drei Beschuldigte nicht von einer neuerlichen Tatbegehung abhielten - nur der Viertangeklagte ist unbescholten. Das Gericht sah zwar von einem Widerruf der 2012 verhängten bedingten Strafen ab, jedoch wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.

Erste Lieferung von Polizei abgefangen

Staatsanwalt Stefan Dunkl warf den Angeklagten Suchtmittelbezug und -weitergabe in verschiedenen Schweregraden und Zusammensetzungen vor. „Ich habe die Übersicht verloren“, sagte der 25-Jährige Erstangeklagte bei seiner Einvernahme über seine Suchtmittel-Bestellungen. Er hatte auf einer deutschen Internetplattform Drogen - vor allem Ecstasy und Speed - bestellt, die per Post nach Österreich geschickt wurden. Bezahlt wurde mit der Internetwährung Bitcoins. Die erste Lieferung gelangte in die Hände der Polizei, doch nach einer Einvernahme im April 2014 orderte der Angeklagte aus dem Bezirk Wien-Umgebung bis 2015 weiter.

Kurz vor seiner Verhaftung im August 2015 hatte der Erstangeklagte noch 100 Gramm Speedpaste bestellt. Bei einer Hausdurchsuchung stellte die Polizei neben Suchtgift auch vier Schlagringe in seiner Wohnung sicher. Als Grund für den Suchtmittelkonsum gab er Depressionen - ausgelöst durch private Probleme, Jobverlust und finanzielle Schwierigkeiten - an. Durch den Drogenkonsum „ist es mir psychisch besser gegangen“, sagte der 25-Jährige.