18-Jähriger wegen Vergewaltigung verurteilt

Ein 18-jähriger Asylwerber ist am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Vergewaltigung einer Pensionistin rechtskräftig zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Außerdem muss er der Frau Schmerzensgeld zahlen.

Weil er eine 72-jährige Pensionistin vergewaltigt hat, wurde ein 18-jähriger Asylwerber am Mittwoch zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Außerdem muss er der Frau, die seit dem Übergriff schwer gezeichnet ist, 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Vorfall ereignete sich in Schwechater Au

Ereignet hatte sich der Vorfall am 1. September 2015. Die Pensionistin war mit ihrem Hund in der Schwechat-Au bei Traiskirchen (Bezirk Baden) unterwegs, als sie zwei jungen Asylwerbern begegnete, die im Fluss schwimmen waren. Die Burschen seien, so ein Bekannter des Opfers im Zeugenstand, zunächst „auch ganz nett“ gewesen, hätten der Frau sogar über eine Böschung geholfen. „Aber dann hat sich einer von hinten über sie hergemacht.“

Was damals konkret vorgefallen sein dürfte, erfuhr man im Prozess nicht, da während der Opfer- und Angeklagteneinvernahme die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. DNA-Spuren bestätigten jedenfalls, dass die Pensionistin vergewaltigt worden war. Der damals 17-jährige Afghane war schnell ausgeforscht. Er bestritt die Tat nicht, gab jedoch an, betrunken gewesen sein. Sein Freund soll ausgesagt haben, von der Vergewaltigung nichts mitbekommen zu haben.

Urteil ist rechtskräftig

Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt nahmen das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig. „Aufgrund der Intensität des Verbrechens und der massiven Gewalt war es unmöglich, auch nur einen Teil der Strafe bedingt nachzusehen“, begründete Richterin Petra Harbich das Urteil.