Gerichte warten zu lang auf Gerichtsgutachten

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten klagt über einen Mangel an Sachverständigen, vor allem im Bereich der Psychiatrie. So dauere es oft nicht Wochen, sondern Monate, bis Gutachten fertig gestellt sind.

Die Sachverständigen selbst führen den Umstand darauf zurück, dass die Tarife seit fast zehn Jahren nicht mehr angepasst worden und zu niedrig sind. Maximal 195,40 Euro bekommt ein Psychiater, der ein Gutachten für die Staatsanwaltschaft erstellt. Dieser Tarif sei jedoch nicht mehr zeitgemäß, sagt Alexander Schmidt vom Hauptverband für Sachverständige: „Die Frage der Kostendeckung ist nach Berechnungen von Ärzten, die das einmal durchgerechnet haben, bei diesen Sätzen nicht gegeben.“

Suche wird für Gerichte schwieriger und aufwändiger

Besonders im Bereich der Psychiatrie sei es daher schwierig, Sachverständige zu finden, die in einer angemessenen Zeit ihr Gutachten erstellen: „Es beginnt bereits im Vorfeld bei der Sachverständigenbestellung. Wenn sich aus einem Akt die Notwendigkeit eines medizinischen, insbesondere eines psychiatrischen Sachverständigen ergibt, bedarf es mitunter zahlreicher und langer Telefonate, um jemanden zu finden, der sich bereit erklärt, in angemessener Zeit ein Gutachten zu erstatten“, erklärt Michaela Schnell von der Staatsanwaltschaft St. Pölten.

Die Folge: Bis es zu einer Anklage kommt oder ein Strafverfahren eingestellt werden kann, dauert es oft Monate. „Ursprünglich waren die Gutachten in einem Zeitrahmen von vier bis sechs Wochen fertig gestellt. In den letzten Jahren hat sich dieser Zeitraum sukzessive gesteigert. Es kommt nicht selten vor, dass auch in den Haftsachen zwei bis drei Monate Wartezeit vorliegt. Man darf nicht vergessen, dass diese Gutachten mitunter noch weiterer Gutachten beziehungsweise Ergänzungen bedürfen“, sagt Schnell.

Sachverständige wollen Tariferhöhung um 17 Prozent

Auch alle anderen Staatsanwaltschaften in Niederösterreich bestätigen diesen Mangel. Im Hauptverband der Gerichtssachverständigen sind aber auch Fälle aus anderen Bundesländern bekannt. „Die Lösung wäre eine Erhöhung der Tarife. Die Tarife wurden seit 2007 nicht erhöht, obwohl sie nach dem Gesetz der Kaufkraft anzupassen wären“, so Alexander Schmidt vom Hauptverband. Konkret ist von 17 Prozent die Rede.

Im Justizministerium ist das Problem bekannt. Eine Sprecherin sagte, dass man bereits 2014 bereit gewesen sei, drei Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, jedoch ist eine Einigung mit der Ärztekammer damals nicht zustande kam. Nun sei man bemüht, eine andere Lösung zu finden.