Grüne fordern Verbot von Gatterjagden

Die Grünen fordern einmal mehr, dass Gatterjagden in Niederösterreich verboten werden. In der kommenden Landtagssitzung wollen sie einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Jagdgesetzes einbringen.

Gegen die Jagd an sich, um den Wildbestand zu regulieren, habe man nichts einzuwenden, die Gatterjagd sei jedoch Tierquälerei, betonten die Klubobfrau der Grünen, Helga Krismer, und Landtagsabgeordnete Madeleine Petrovic bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in St. Pölten. Ihr Gesetzesentwurf, den sie am kommenden Donnerstag dem Landtag vorlegen wollen, geht über das Verbot von Gatterjagden hinaus: Die bestehenden 74 umzäunten Eigenjagdbetriebe in Niederösterreich sollen komplett aufgelöst werden.

Gatterjagd nur noch in vier Bundesländern

„Wir wollen, dass diese Einzäunungen binnen zwei Jahren abmontiert werden“, so Krismer. Bei Nichtbefolgung sieht der Gesetzesentwurf der Grünen eine Strafe vor. Damit der Antrag zur Änderung des Jagdgesetzes allerdings in der Landtagssitzung am kommenden Donnerstag behandelt wird, benötigen die Grünen zusätzlich zu ihren vier Stimmen die Unterstützung von zumindest zwei Abgeordneten anderer Parteien. Derzeit gibt es noch keine Zusage aus den Reihen der übrigen Landtagsklubs (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Liste Frank), so Krismer am Donnerstag.

Niederösterreich ist eines von vier Bundesländern, in denen Gatterjagden erlaubt sind. Auch im Burgenland, Salzburg und Wien, wo das im Lainzer Tiergarten angesiedelte Jagdgatter innerhalb von fünf Jahren geschlossen werden soll, werden derartige Jagden angeboten. In Niederösterreich sind jedoch mit der Novelle des Jagdgesetzes seit Juli 2015 neue Gatter verboten. „Bestehende Gatter werden streng kontrolliert“, so der Landgeschäftsführer der ÖVP, Bernhard Ebner, in einer Aussendung am Donnerstag. Im Burgenland wird das Jagdgesetz derzeit novelliert, im Salzburger Landtag haben die Grünen ebenfalls das Thema aufgegriffen.

Grüne fordern stärkeren Schutz für Hauskatzen

In ihrem Antrag fordern die Grünen zudem, dass der Abschuss von jagdlichen Waffen im Ortsgebiet, bei Sport- und Freizeitanlagen sowie im Umkreis von 500 Metern rund um Ortsgebiete verboten wird. Anlass dafür waren laut Klubobfrau Krismer besorgte Bürger, die tote Hauskatzen beziehungsweise Hunde zu beklagen hatten.

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