Alland: Rechtliche Mängel bei Volksbefragung

Die Volksbefragung zur Umfahrung von Alland weist grobe rechtliche Mängel auf. Zu diesem Ergebnis kommt die Gemeindeaufsicht des Landes. Die Fragestellung sei demnach rechtswidrig gewesen.

Gegner der Allander Spange hatten bereits im Vorfeld Bedenken geäußert, nun kommt auch die Gemeindeaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass die Volksbefragung fehlerhaft war. Konkret geht es um die Frage, ob eine Landesstraße errichtet werden soll, wodurch jedoch der „eigene Wirkungsbereich einer Gemeinde“ überschritten wurde. Das heißt: Alland ließ über eine Frage abstimmen, die in die Kompetenz des Landes fällt.

Volksbefragung nicht ungültig

Die Möglichkeit, die Volksbefragung für ungültig zu erklären, hat die Aufsichtsbehörde trotz allem nicht. 51 Prozent der Befragten hatten sich im Jänner für den Bau der Umfahrung ausgesprochen - mehr dazu in Alland: Bevölkerung ist für den Bau der Spange (noe.ORF.at; 17.1.2016). Nun will Bürgermeister Ludwig Köck (ÖVP) die nächsten Schritte prüfen. Dass die Spange gebaut wird, sei allerdings nicht fix, so Köck.