Mindestsicherung: Landtag beschloss Kürzungen

Der Landtag hat am Donnerstag auf ÖVP-Antrag Änderungen bei der Mindestsicherung beschlossen: Subsidiär Schutzberechtigte haben künftig keinen Anspruch auf diese Mittel. Heftige Kritik kommt von SPÖ und Grünen.

Mit Stimmen von ÖVP und Team-Stronach-Abgeordneten wurde beschlossen, subsidiär Schutzberechtigten den Bezug aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Form von Aufstockungsleistungen zur Grundversorgung zu streichen und die Wohnbeihilfe in der Mindestsicherung anzurechnen. SPÖ und Grüne hatten das vehement abgelehnt. Die von der ÖVP vorgeschlagene Verpflichtung von Mindestsicherungsbeziehern zu Deutschkursen wurde mit Stimmen von Volkspartei, Team Stronach (TS) und SPÖ beschlossen.

Grüne warnen vor Armut und Obdachlosigkeit

Subsidiär Schutzberechtigten keine Mittel aus der Mindestsicherung mehr auszuzahlen sei „brandgefährlich“, warnte die grüne Klubobfrau Helga Krismer vor Folgen wie Armut und Obdachlosigkeit. Die FPÖ hatte hingegen dafür plädiert, dass Mittel aus der Mindestsicherung „österreichischen Staatsbürgern vorbehalten sein“ sollen. Mit dem Schritt, subsidiär Schutzberechtigten den Bezug aus der BMS in Form von Aufstockungsleistungen zu streichen, ziehe Niederösterreich nach, hieß es im Antrag der ÖVP. Das Burgenland und Salzburg hätten diese Regelung bereits umgesetzt, und Oberösterreich habe sie in Planung.

In der Antragsbegründung wurde auf die aktuelle Flüchtlingssituation verwiesen. Im Hinblick auf die steigenden Kosten der Sozialhilfe sei daher die (Arbeitsmarkt-)Integration der hilfesuchenden Personen vermehrt in den Fokus zu stellen, weshalb sich Empfänger der BMS zur besseren Vermittelbarkeit künftig zu Maßnahmen wie Deutschkursen verpflichten müssen. Laut ÖVP-Mandatar Anton Erber betrug der Budgetposten für die Mindestsicherung 2011 noch 38 Millionen Euro, 2015 bereits 61 Millionen Euro.

Wohnbeihilfe wird angerechnet

Eine weitere Novellierung betrifft die Anrechnung der Wohnbeihilfe in der Mindestsicherung. „Besteht kein oder ein geringerer Aufwand zur Deckung des Wohnbedarfes oder erhält die hilfebedürftige Person bedarfsdeckende Leistungen (z. B. eine Wohnbeihilfe oder einen Wohnzuschuss), sind die jeweiligen Mindeststandards um diese Anteile entsprechend zu reduzieren, höchstens jedoch um 25 bzw. 12,5 Prozent“, heißt es im Antrag. Nur wenn die Summe aus dem Mindeststandard und dem Wohnzuschuss den angemessenen Wohnbedarf übersteige, komme eine Anrechnung auf den Mindeststandard in Betracht.

Bereits im Vorfeld hatte es u. a. von kirchlichen Organisationen Kritik vor allem an den Kürzungen für subsidiär Schutzberechtigte gegeben. Kritik an Änderungen in puncto Wohnbeihilfe kam von der Lebenshilfe NÖ und den Grünen. Sie befürchten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht mehr selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben könnten und damit in Behindertenheime gedrängt würden. „Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die eindeutig die freie Wahl des Wohnortes für Menschen mit Behinderungen vorsieht“, teilte die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, mit.