„Regelmäßige Nachschau anzuraten“

Nach dem Tod einer Schülerin während eines Skikurses in Annaberg (Bezirk Lilienfeld), rät Landesschulinspektor Rudolf Köstler zu einer „regelmäßigen Nachschau“. Das Kind blieb in seinem Quartier, weil es krank war.

Nach dem tragischen Tod, der letztlich auf eine Lungenentzündung zurückgeführt werden konnte, stellen sich viele die Frage, ob die Aufsichtspflicht erfüllt wurde oder nicht. Laut Angaben der Direktorin war das Kind zu keinem Zeitpunkt alleine - mehr dazu in Achtjährige starb an Lungenentzündung. Einer der drei Landesschulinspektoren für Niederösterreich, Rudolf Köstler, zeigte sich in der Sendung „Niederösterreich heute“ tief betroffen von dem Vorfall.

Landesschulinspektor Rudolf Köstler

ORF

Landesschulinspektor Rudolf Köstler

noe.ORF.at: Nach dem tragischen Vorfall am Annaberg stellen sich viele die Frage, wie die Vorgangsweise ist, wenn Kinder bei Kursen erkranken?

Rudolf Köstler: Mehrtägige Schulveranstaltungen benötigen immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, weil eine Nächtigung damit verbunden ist. Wenn es zu Erkrankungen kommt, ist auf jeden Fall von Seiten der Schule und von den Lehrerinnen und Lehrern dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Betreuung für das Kind vorgetroffen wird. Auch in diesem konkreten Fall würde ich sagen, wenn es zu Erkrankungen kommt, dass ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird zur Abklärung des tatsächlichen Krankheitsbildes des Kindes.

noe.ORF.at: Eine Betreuung rund um die Uhr wird nicht möglich sein. In welchen Abständen müsste die Aufsichtsperson nach dem kranken Kind schauen?

Köstler: Ich glaube, es wird schwer, das jetzt in Zeitdimensionen zu fassen. Ich denke, eine regelmäßige Nachschau wird anzuraten sein. Ich spreche hier von einem Rhythmus von einer viertel oder halben Stunde. Damit auch rechtzeitig, wenn sich ein Krankheitsverlauf verschlechtern sollte, entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können.

noe.ORF.at: Wer ist die adäquate Betreuungsperson? Lehrerin und Lehrer oder könnte das jemand anderer auch sein?

Köstler: Es stellt oft ein Problem dar mit der Anzahl der Begleitpersonen und der Anzahl der restlichen Kinder, die auf dieser Veranstaltung teilnehmen, weil die auch entsprechend betreut und versorgt werden müssen. Das Gesetz gibt hier die Möglichkeit, dass auch andere Personen in Anspruch genommen werden können. Das könnte der Heimleiter sein, das könnte ein Hüttenwirt sein, sofern es ein gewisses Vertrauensverhältnis gibt und die entsprechende Eignung festgestellt wird.

noe.ORF.at: Glauben Sie, dass sich nach dem tragischen Vorfall am Annaberg etwas ändern wird?

Köstler: Ich gehe davon aus, dass auch jetzt schon derartige mehrtägige Veranstaltungen sehr professionell vorbereitet und auch in der Umsetzung durchgeführt werden. Ich denke aber auch, es soll dazu dienen, ein bisschen darüber zu reflektieren, wie Vorbereitung durchgeführt wird. Und wenn es dazu beiträgt, das eine oder andere im Vorfeld noch ausschließen zu können, dann hat selbst dieser tragische Vorfall, den ich sehr bedauere und über den ich mein Mitgefühl ausdrücke, auch ein Positives.

Das Gespräch führte Nadja Mader, noe.ORF.at