Weinfeste: Aufregung um Registrierkasse umsonst

Winzer müssen für Weinfeste keine zweite Registrierkasse kaufen, das hat nun das Finanzministerium bestätigt. Der Weinbauverband spricht von einem „Etappensieg“, muss dafür aber Kritik von der Wirtschaftskammer einstecken.

Die Registrierkassenpflicht, die seit 1. Jänner 2016 in Kraft ist, sorgte bei den Winzerinnen und Winzern für große Aufregung. Viele befürchteten enorme Zusatzkosten, weil sie sich für Weinfeste bzw. Kellergassenfeste - so die Annahme - eine gesonderte Registrierkasse zulegen müssten. Der Österreichische Weinbauverband warnte zuletzt sogar davor, dass viele Winzer ihre Weinfeste aufgrund der Registrierkassenpflicht absagen würden - mehr dazu unter Weinbauverband: „Weinfeste massiv gefährdet“.

Finanzministerium sorgte für Klarstellung

Nun stellte jedoch das Finanzministerium in einem Schreiben an den Weinbauverband klar, dass Winzer gar keine gesonderte Registrierkasse anschaffen müssten. Das Schreiben liegt noe.ORF.at vor. Darin ist folgendes zu lesen: „Aus Sicht des BMF (Anm.: Bundesministerium für Finanzen) ist es nicht notwendig, für Feste, die wenige Tage im Jahr - außerhalb der Betriebsstätte - stattfinden, eine eigene gesonderte Registrierkasse anzuschaffen.“ Begründet wurde das mit einer Regelung, die für „mobile Umsätze“ diverse Erleichterungen vorsieht. Umsätze, die etwa bei Weinfesten gemacht werden, sind damit zwar belegpflichtig, sie können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt in die bereits vorhandene Registrierkasse am Betriebsstandort nachgetragen werden.

Registrierkasse in einem Weingeschäft mit Weinflaschen

ORF

Ist die Verwendung einer Registrierkasse bei Weinfesten verpflichtend oder nicht? Das Finanzministerium gab eine eindeutige Antwort

Der Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes, Johannes Schmuckenschlager, der zuvor die „stetig zunehmende Bürokratie“ kritisiert hatte, spricht von einem „Erfolg für den Weinbauverband“. Gegenüber noe.ORF.at sagte Schmuckenschlager, dass der Sachverhalt bezüglich der Weinfeste zuletzt unklar gewesen sei. Er begründete das damit, dass eine Ausschank als Gastronomie gelte und damit unter die Registrierkassenpflicht falle. „Sobald ich den Buschenschank anmelde, falle ich unter die Registrierkassenpflicht. Damit war nicht klar definiert, dass wir für diese Feste die Anerkennung als mobile Umsätze bekommen“, sagte der Weinbaupräsident.

Wirtschaftskammer zeigt sich „verwundert“

Die Aussage über einen angeblichen Etappenerfolg des Weinbauverbandes sorgt bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich für „Verwunderung“. Präsidentin Sonja Zwazl wies gegenüber noe.ORF.at darauf hin, dass es bereits einen mehr als 70-seitigen Erlass vom 13. November 2015 gäbe, mit dem die Regelung der „mobilen Umsätze“ eindeutig definiert sei. Diese Regelung sei damals von der Wirtschaftskammer in den Registrierkassenverhandlungen mit dem Finanzministerium erreicht worden, sagte Zwazl. „Um es ganz klar zu sagen: Es gibt keine Sonderregelung für Weinbauern. Weinbau-Chef Johannes Schmuckenschlager bezieht sich auf eine Sache, die längst beschlossen ist.“

Unter den Weinbauern sorgte die Nachricht, dass Weinfeste keine eigene Registrierkasse verlangen, jedenfalls für Erleichterung. In Nußdorf ob der Traisen (Bezirk St. Pölten) überlegten zuletzt einige Winzer, ob sie beim dortigen Weinfest, der sogenannten Pfingstweinkost, überhaupt mitmachen sollten. Nun dürfte dem Weinfest aber nichts mehr im Wege stehen.

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