Wiederbetätigung: Sechs Männer vor Gericht

Sechs Angeklagte haben sich am Mittwoch wegen Wiederbetätigung in Krems vor einem Schwurgericht verantworten müssen. Die Männer bekannten sich schuldig, die Hand zum Hitlergruß erhoben zu haben.

Dem Erstangeklagten wurde zudem vorgeworfen, am 20. April 2012 eine Feier zu Hitlers Geburtstag veranstaltet zu haben. Dabei wurde im Hausinneren eine Hakenkreuzfahne aufgehängt und eine Torte mit Hakenkreuz für die Gäste, darunter laut Anklage fünf der Beschuldigten, bereitgestellt. Die Fahne habe er erst „zu späterer Stunde“ aufgehängt, die Torte wollte der Erstangeklagte (Jahrgang 1981) nicht besorgt haben. Zu anderen Fragen der Richterin verwies er auf Erinnerungslücken - er wisse nicht mehr, wer den Hitlergruß gezeigt habe.

Hitler-Bilder auf Sozialem Netzwerk gepostet

„Ich habe geplant, eine patriotische Kameradschaft aufzuziehen, und das sollte das Kennenlernen sein“, sagte der Mann, der die anderen Beschuldigten über Facebook kennengelernt hatte. „Wieso kamen dann vier der Angeklagten mit T-Shirts mit rechtsextremen Aufschriften zur Feier?“, fragte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft lastet dem Erstangeklagten außerdem an, auf dem russischen Sozialen Netzwerk vk.com unter anderem Bilder von Adolf Hitler mit der Inschrift „LOVE“ und von einem Hakenkreuz mit der Inschrift „MY STAR“ veröffentlicht zu haben. Diese wurden laut den Angaben des Mannes von anderen Nutzern auf seinem Profil gepostet.

Außerdem soll der Beschuldigte 2013 eine Playlist mit Links zu Liedern erstellt haben, die die Vernichtung von Juden und die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Reiches propagieren. Diese war öffentlich einsehbar. „Ich habe zu wenig aufgepasst. Das war Blödheit. Ich habe gedacht, nur ich kann die Playlist sehen“, rechtfertigte sich der Mann. Außerdem musste er sich wegen unbefugten Besitzes eines Schlagrings von 2013 bis 2014 verantworten. „Das war damals eine Phase“, sagte der Erstangeklagte auf die Frage nach einer rechtsextremen Gesinnung zu den Tatzeitpunkten. Seit der Geburt seines letzten Sohnes sei es bei ihm zu einem „Umdenken“ gekommen.

Nach Verbotsgesetz angeklagt

Allen sechs Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft vor, die Hand zum Hitlergruß ausgestreckt und „Heil“ bzw. „Heil Hitler“ oder nationalsozialistische Parolen gerufen zu haben. Fünf der sechs Beschuldigten sollen dies laut Anklage unter anderem bei der Feier am 20. April 2012 sowie zum Teil bei anderen Zusammenkünften, etwa in Langenlois (Bezirk Krems), getan haben. Einer der Männer (24) soll dabei ein tätowiertes NS-Symbol (Keltenkreuz) zur Schau gestellt haben. Angeklagt wurde nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes.