Wiederbetätigung: Fünf Schuldsprüche

In einem Prozess um Wiederbetätigung sind vor einem Schwurgericht in Krems Mittwochabend teilbedingte Haftstrafen zwischen fünf und 22 Monaten gegen fünf der sechs Angeklagten verhängt worden.

Bei der Urteilsfindung wurden die Geständnisse aller Angeklagten als mildernd gewertet, ebenso das lange Zurückliegen der Taten und die lange Verfahrensdauer. Erschwerend wirkte sich hingegen bei den meisten Beschuldigten das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen aus - mehr dazu in Wiederbetätigung: Sechs Männer vor Gericht (noe.ORF.at; 16.3.2016).

Die fünf Männer wurden nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes verurteilt. Der 35-jährige Erstangeklagte erhielt 22 Monate Haft, davon 15 bedingt; der 27-Jährige 18 Monate Haft, davon 14 Monate bedingt; der 38-Jährige erhielt 16 Monate Haft, davon 13 bedingt. Der 32-jährige Angeklagte wurde zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie zu einer unbedingten Zahlung von 480 Euro verurteilt. Ein 24-Jähriger, der zum Tatzeitpunkt ein junger Erwachsener war, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Ein sechster Angeklagter erhielt in dem Verfahren eine Diversion.

Hand zum Hitlergruß erhoben

Die Männer hatten sich alle schuldig bekannt, bei einer Feier vor vier Jahren, die Hand zum Hitlergruß erhoben und „Heil“, „Heil Hitler“ bzw. nationalsozialistische Parolen gerufen zu haben. Der Erstangeklagte hatte am 20. April 2012 eine Feier zu Adolf Hitlers Geburtstag veranstaltet, bei der vier der fünf Mitbeschuldigten zu Gast waren. Bei der Party wurde im Hausinneren eine Hakenkreuzfahne aufgehängt, und es gab eine Torte mit Hakenkreuz, die der Mann allerdings laut seinen Angaben nicht selbst bereitgestellt hatte.

Auf dem Profil des 35-Jährigen in einem russischen Sozialen Netzwerk waren unter anderem Bilder von Hitler mit der Inschrift „LOVE“ und von einem Hakenkreuz mit der Inschrift „MY STAR“ öffentlich einsehbar. Außerdem hatte der Beschuldigte 2013 im Internet eine Playlist mit Links zu rechtsradikalen Liedern erstellt. Zudem hatte er einen Schlagring besessen.

Nationalsozialistische Parolen geschrien

Auch ein 27-Jähriger musste sich für das Veranstalten einer Feier verantworten. „Zu späterer Stunde ist die Hand gehoben und sind Parolen geschrien worden“, sagte der Beschuldigte über seine Geburtstagsparty am 14. Juli 2012, bei der drei Angeklagte zu Gast waren. Die Verteidiger verwiesen weitgehend auf den ordentlichen Lebenswandel ihrer Mandanten seit damals. Der Staatsanwalt nahm aber nicht allen Angeklagten ab, vom rechtsextremen Gedankengut geläutert zu sein. Er gab keine Erklärung ab, damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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