Schlepperprozess: Verfahren auf 20. Mai vertagt

Der für zwei Tage angesetzte Prozess um Schleppungen durch drei Angeklagte, die im Bereich des Flughafens Schwechat beschäftigt waren, ist am Dienstag auf den 20. Mai vertagt worden. Grund waren Beweisanträge der Verteidigung.

Der 31-jährige Erstangeklagte aus Sri Lanka war Dokumentenprüfer bei einer Securityfirma, er musste sich bereits 2014 wegen Schlepperei verantworten und gab am Dienstag ausführlich Auskunft über die ihm angelasteten Vorgänge. Sein Zwillingsbruder, der Drittangeklagte, ist österreichischer Staatsbürger. Im Ermittlungsverfahren hatten beide geschwiegen. Der 22-jährige Zweitangeklagte, ein in Wien geborener polnischer Staatsangehöriger, hatte sich laut Staatsanwalt Ronald Schaffer vollinhaltlich geständig gezeigt.

Laut dem Ankläger hatten die Brüder sogenannte Einladungsschleppungen für Landsleute selbst unterschrieben und auch organisiert. Dafür wurden Freunde und Bekannte dazu verleitet, Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben - tatsächlich wollten aber die derart „Eingeladenen“ nicht als „Gäste“ in Österreich bleiben. Es ging vielmehr darum, in den Schengenraum zu gelangen und von hier aus in die USA weiterzufliegen. Die Menschen wurden zunächst am Landweg - über den Kosovo und Ungarn, wo sie mit Pkw abgeholt wurden - nach Österreich gebracht.

Boarding-Karten mit falschen Identitäten versehen

Die Flüge in die USA funktionierten, indem die Geschleppten vom Erstangeklagten abgestempelte Boarding-Karten erhielten - die Identitäten stammten von Zweitausdrucken bzw. Daten von US-Bürgern, die der Zweitangeklagte beschafft haben soll. Um die Passkontrollen zu umgehen, wurden die Ausreisenden durch Personaleingänge geschleust, um dann „ganz normal“ die Sicherheitskontrollen zu passieren. Der Zweitangeklagte hatte im Ermittlungsverfahren angegeben, je 1.000 Euro für seine Hilfe bekommen zu haben.

Der Viertangeklagte, ein 53-jähriger Buslenker, hatte eine dieser Erklärungen unterschrieben. Als er deshalb Probleme mit der Polizei bekam, wollte er 500 Euro für sein Schweigen kassieren, was er unumwunden eingestand. Das Verfahren gegen ihn wurde zu Mittag ausgeschieden und der Mann rechtskräftig zu einer Geldstrafe (300 Tagsätze a 20 Euro), davon die Hälfte bedingt, verurteilt.

Links: