Mindestsicherung: Schwarz sieht sich bestätigt

Niederösterreich legt sich bei der geplanten Reform der Mindestsicherung weiterhin quer. Soziallandesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) pocht auf eine Obergrenze von 1.500 Euro und sieht sich durch ein Rechtsgutachten bestätigt.

Der Streit zwischen Landesrätin Schwarz und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) geht in die nächste Runde. Die Landesrätin beruft sich auf ein Rechtsgutachten, „das bestätigt, dass eine Deckelung in der Mindestsicherung nach oben möglich ist“. Als rechtliche Grundlage müsse allerdings eine neue 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen werden.

„Lasse mich von Drohung nicht einschüchtern“

Stöger kündigte zuletzt an, sein Modell der Mindestsicherung auch ohne Zustimmung aus Niederösterreich in Begutachtung schicken zu wollen. Dazu sagt Schwarz gegenüber noe.ORF.at: „Ich lasse mich ganz sicher nicht von der Drohung einschüchtern, dass es zu einer Begutachten kommt, ohne dass Niederösterreich zustimmt, und ich denke, der Herr Bundesminister wäre gut beraten, sich zu erkundigen, ob überhaupt alle Landesparlamente mitstimmen.“ Schwarz nannte unter anderem Oberösterreich: „Ich könnte mir gut vorstellen, dass Oberösterreich auf unserer Seite ist.“

Schwarz beharrt also auf ihrem Nein und auf einer Deckelung der Leistung: „Wir haben diese aus ÖVP-Sicht bei 1.500 Euro angesiedelt, ich denke, hier ist möglicherweise noch Verhandlungsspielraum.“ Stöger hingegen will die Mindestsicherung erst ab dem siebenten Kind kürzen - mehr dazu in Mindestsicherungsstreit zwischen Land und Bund.