Mindestsicherung: ÖVP hält an Deckelung fest

Soziallandesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) sieht sich in der Forderung nach Deckelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung durch ein Gutachten des Arbeitsrechtslers Wolfgang Mazal (Universität Wien) bestärkt.

Die Begrenzung - die ÖVP tritt für 1.500 Euro ein, SPÖ und andere Länder lehnen das ab - sei rechtlich zulässig, so Schwarz bei einer Pressekonferenz Dienstag in Wien. Mazal hielt fest, dass „in Österreich kein verfassungsgesetzlich gewährleistetes subjektives Recht auf Existenzsicherung besteht“. Damit habe der Gesetzgeber in der Ausgestaltung großen Handlungsspielraum, sah Mazal unter Hinweis auf die jüngsten Diskussionen keine Verfassungswidrigkeit.

Im Sinne des Ziels, zu einer Erwerbstätigkeit zu kommen, sei eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen sinnvoll. Wo langfristig viel Geld fließe, gebe es keinen Anreiz, meinte der Arbeitsrechtsexperte. Und weiter: Transfereinkommen sollten das österreichische Medianeinkommen nicht übersteigen.

Schwarz: „Faires Signal gegenüber Arbeitenden“

Landesrätin Schwarz sprach sich einmal mehr für ein österreichweit einheitliches System und eine neue 15a-Vereinbarung aus. Die ÖVP verstehe die Frage der Mindestsicherung als Leistungsdebatte. „Wir brauchen ein faires Signal gegenüber Arbeitenden, die Tag für Tag ihre Leistung bringen. Genau diese Leistung muss sich lohnen, alles andere wäre unsozial“, so Schwarz. Sie wolle die Expertise in der nächsten Verhandlungsrunde mit den Landessozialreferenten und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) einbringen. Bisher sei eine Diskussion über eine betragsmäßige Eingrenzung verweigert worden, verwies sie auf die „schwierigen“ Verhandlungen.

ÖVP-Sozialsprecher und ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger erklärte: „Wir stehen ganz klar zur Deckelung“, wobei man nicht zwischen In- und Ausländern differenziere. Es sei immer Credo der ÖVP gewesen, dass die Mindestsicherung keine soziale Hängematte sein dürfe. Es müsse eine Balance zwischen Erwerbstätigen und Leistungen aus der Mindestsicherung geben, weil es auch um die Akzeptanz der Bevölkerung gehe. Wöginger verwies anhand eines Beispiels aus Oberösterreich darauf, dass etwa eine Familie mit vier Kindern - plus Familienbeihilfe - auf 2.600 Euro komme - ein Betrag, den viele Erwerbstätige in manchen Regionen nicht erreichen würden.

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