Haft für mutmaßlichen Syrien-Kämpfer
Der 29-jährige tschetschenische Staatsbürger wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon 17 Monate bedingt, verurteilt. Dabei wurden dem Mann, der im vergangenen März in Krems festgenommen worden war, sechs Wochen U-Haft aus 2015 angerechnet. Vom Vorwurf des Besitzes von Kinder-Pornos (aus dem Internet) erfolgte ein Freispruch. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.
Der Tschetschene hatte im Prozess damit argumentiert, er habe in Syrien eine Hilfsorganisation unterstützen wollen. Nach zwei Tagen verließ er aber, um sein Leben fürchtend, das Kampfgebiet wieder, rechtfertigte er sich. Die Anklage stützte sich auf die Internetauswertung sowie Dateien, Fotos und Chat-Verläufe auf dem Laptop und Mobiltelefonen des Angeklagten. Er habe zur Wahrheitsfindung beigetragen, hieß es in der Urteilsbegründung. So hatte er von sich aus zugegeben, der vermummte Mann mit Waffe in der Hand auf einem der sichergestellten Foto zu sein.