20 Monate Haft wegen sexuellen Missbrauchs

Im Landesgericht Korneuburg wurde ein 17-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung einer 13-Jährigen zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Er soll sich mehrmals an dem Mädchen vergangen haben.

Bei dem 17-Jährigen handelt es sich um einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling aus Afghanistan, der in Hollabrunn untergebracht gewesen war. Er soll das 13-jährige Mädchen im Sommer 2015 in einem Bad kennengelernt und dann mehrmals zum Geschlechtsverkehr genötigt haben. Vor Gericht wurde dem Jugendlichen vorgeworfen, dass er Frauen nicht als gleichwertige Parntner, sondern als Objekt betrachtete, mit denen man tun könne, was man wolle.

Angeklagter zeigte sich teilweise geständig

Während die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, warf der vorsitzende Richter des Schöffensenats Rainer Klebermaß dem 17-Jährigen in der Urteilsbegründung vor, dass er eine Frauen gegenüber negative, verachtende Haltung habe. Für das Strafausmaß von einem Jahr und acht Monaten sei zwar die Unbescholtenheit mildernd gewesen, erschwerend wirkte allerdings die mehrmalige Tatbegehung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, nachdem die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Von einem reumütigen Geständnis sei man „meilenweit“ entfernt gewesen, hieß es vor Gericht. Zwar habe es keine brutale Gewaltanwendung seitens des Angeklagten gegeben, der 17-Jährige soll jedoch den Widerstand der Schülerin gebrochen haben. „Sie haben die Verliebtheit und Unerfahrenheit des Mädchens ausgenutzt“, erklärte Klebermaß in Richtung des Angeklagten.

Richter: Urteil sei „Zeichen an die Asylwerber“

Der 17-Jährige hätte Zeit gehabt, sich mit den Grundwerten der österreichischen Gesellschaft vertraut zu machen. Einer dieser Grundsätze sei die Gleichstellung der Geschlechter, hieß es. Die Strafbemessung habe auch generalpräventive Gründe, sagte der Richter. Er sprach von einem „Zeichen an die tausenden Asylwerber“, dass diese frauenverachtende Einstellung nicht akzeptiert werde. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren habe der Senat zudem Zweifel an der Jugendlichkeit des Angeklagten gehabt, merkte Klebermaß an.