Schüler wegen Droh-SMS verurteilt

Weil er aus Frust über eine negative Beurteilung SMS mit bedrohlichem Inhalt an seine Schule geschickt hatte, ist ein 18-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der Handelsschüler hatte laut Anklageschrift vergeblich versucht, seine Lehrerin zu einer Entscheidungsprüfung zu überreden. Aus Ärger darüber, dass er sich das „Nicht genügend“ nicht ausbessern konnte, schmiss er zunächst mehrere Sessel vom Tisch und warf eine Computermaus aus dem Fenster. Danach verließ er das Gebäude. Zehn Minuten später kündigte er einem Schulfreund via SMS an, dass er in einer halben Stunde mit einem Messer in die Schule zurückkommen und sich an jedem rächen wolle, „der behindert zu mir ist“.

Schulen wurden aus Sicherheitsgründen gesperrt

Wegen der Drohungen wurde die HAK/HASCH samt Gymnasium Hollabrunn für rund eine Stunde gesperrt. Zur Tatzeit befanden sich etwa 850 Personen in dem Komplex. Der 18-Jährige wurde im Zuge einer Sofortfahndung festgenommen und gab zu, die SMS verfasst zu haben. Er kam kurz in U-Haft, absolvierte dann laut seiner Verteidigerin freiwillig stationär eine Therapie. Die Anwältin betonte, dass sich ihr Mandant damals auch aufgrund familiärer Probleme in einem sehr schlechten psychischen Zustand befunden habe. Er sei völlig einsichtig hinsichtlich seiner Tat, bei der aber niemand ernsthaft gefährdet gewesen sei, und wolle sich auch bei der Pädagogin entschuldigen.

Angeklagter erhielt mehrere Weisungen

Es tut ihm „sehr leid“, so viele Menschen in Furcht versetzt zu haben: Der junge Mann trat reumütig und umfassend geständig auf. Richter Franz Furtner arbeitete heraus, dass sich der 18-Jährige gemobbt und von Pädagogen benachteiligt gefühlt hatte. Der Freund, der die SMS empfangen hatte, sagte im Zeugenstand aus, dass Derartiges noch nie zuvor vorgekommen sei. Der Richter wies den 18-Jährigen an, mit fachärztlicher Hilfe und Unterstützung von Sozialarbeitern gegen seine Aggressionen zu kämpfen. Seine Schule darf der junge Mann nicht mehr betreten. Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall Landzwang. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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