Casinolizenzen für Novomatic gekippt

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Zuteilung von zwei Casinolizenzen gekippt. Die Standorte in Bruck an der Leitha und im Prater, die im Juni 2014 an die Novomatic gegangen waren, müssen neu ausgeschrieben werden.

Die Vergabe der Spielbankenkonzessionen im Juni 2014 durch das Finanzministerium habe nicht den Transparenzanforderungen genügt, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Freitag. Damals hatte der Glückspielskonzern Novomatic mit Sitz in Gumpoldskirchen (Bezirk Mödling) die Zuschläge für die Standorte „Niederösterreich 2“ in Bruck an der Leitha und „Wien Nord-Ost“ im Wiener Prater bekommen. Diese beiden Zuteilungen wurden nun durch den VwGH gekippt. Eine Berufung gegen diese Entscheidung ist nicht mehr möglich.

Der dritte Standort „Wien Süd-West“ im Palais Schwarzenberg war 2014 an ein Konsortium um die Schweizer Stadtcasino Baden AG und den deutschen Automatenkonzern Gauselmann gegangen. Über diese dritte Zuteilung steht das Urteil noch aus.

Novomatic-Gebäude

APA/Helmut Fohringer

Der Glücksspielkonzern Novomatic bekam 2014 zwei Casinolizenzen zugesprochen. Diese müssen nun neu ausgeschrieben werden.

Entscheidung wegen fehlender Transparenz

„Das Finanzministerium hatte für die Konzessionsvergabe vorab Unterkriterien und deren Gewichtung festgelegt, dies aber im Rahmen der Interessentensuche nicht bekanntgegeben. Damit wurde, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht zutreffend erkannte, gegen das Transparenzgebot verstoßen“, heißt es im Urteil des VwGH. Im Vorjahr hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht die Bescheide für alle drei Standorte aufgehoben - mehr dazu in Gericht stoppt Casino-Pläne (wien.ORF.at; 21.7.2015).

Um die Spielbankenkonzessionen zu erteilen braucht es laut dem Urteil nun ein neues Verfahren, samt einer „dem Transparenzgebot entsprechenden Interessentensuche“. „Da sich der wesentliche Verfahrensmangel - die Nichtveröffentlichung der für die Vergabe entscheidenden Subkriterien und deren Gewichtung - bereits vor Antragstellung ereignete, darf der Finanzminister auch nicht neuerlich über die bereits vorliegenden Anträge entscheiden“, heißt es.

Novomatic gibt sich gelassen

Erfreut über das Urteil zeigte man sich am Freitag bei den Casinos Austria. Diese hatten gegen die Vergabe Beschwerde eingelegt, nachdem sie bei der Zuteilung der Spielbanklizenzen leer ausgegangen waren. „Recht hat Recht gesprochen“, sagte Casinos-Austria-Generaldirektor Karl Stoss. Den Entscheid des VwGH akzeptiere man „sehr gerne“.

Obwohl Novomatic die zugesagten Casinos im Wiener Prater und in Bruck der Leitha nun doch nicht errichten darf, gibt man sich dort gelassen: „Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und warten ab, ob und wann es zu einer Neuausschreibung kommen wird“, sagte Sprecher Hannes Reichmann zur APA.

Neuausschreibung noch nicht sicher

Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) überlegt man beim Finanzministerium nun, ob man auf die zusätzlichen Casinokonzessionen für Wien und Niederösterreich eventuell verzichtet. „Ob die Lizenzen neu ausgeschrieben werden, ist derzeit noch offen. Das BMF kann neu ausschreiben, muss aber nicht, da im Gesetz eine sogenannte ‚Kann‘-Bestimmung festgeschrieben ist“, hieß es am Freitag aus dem Finanzministerium.

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