Hitzige Debatte über Burkinis in Bädern

Immer wieder gibt es in niederösterreichischen Bädern Debatten über das Tragen eines Burkini. In Melk und Kirchberg an der Pielach (Bezirk St. Pölten-Land) dürfen Frauen mit dem Ganzkörperschwimmanzug nicht mehr schwimmen gehen.

Für Kurt Staska, der vonseiten der Wirtschaftskammer Niederösterreich für den Bereich Bäder zuständig ist, gibt es in dieser Frage keine Direktiven, wie vorzugehen ist. Die einzige Verpflichtung, die Niederösterreichs Bäder haben, ist es, die Hygienevorschriften einzuhalten. Das bedeutet, dass durch Kleidung keine zusätzlichen Bakterien in das Badewasser eingebracht werden dürfen. Das Schwimmen mit Straßenkleidung ist daher verboten.

Betreiber können über Badeordnung entscheiden

Ein Burkini ist ein zweiteiliger Schwimmanzug für Frauen inklusive Kopfbedeckung. Gefertigt ist er – wie auch viele Bikinis und Badehosen – aus Elastan. „Wenn man Stoffe verwendet, die unbedenklich sind hinsichtlich bakterieller Eingänge, dann ist das vom Rechtlichen her in Ordnung", sagt Staska. Aber auch wenn rechtlich nichts gegen einen Burkini spricht, könne jeder Badebetreiber selbst entscheiden, wie die Badeordnung im jeweiligen Schwimmbad lautet.

In Melk, Korneuburg und Kirchberg an der Pielach wurde beispielsweise entschieden, dass Burkinis nicht erlaubt sind. „Wir haben seit 15 Jahren eine Benützungsordnung", sagt der Vizebürgermeister von Melk, Wolfgang Kaufmann (ÖVP). „Dort steht ganz genau drinnen was erlaubt ist, und zwar Bikini, Badehose und Badeanzug." Nachdem Frauen im Wachaubad in Melk mit Burkinis gebadet hätten, seien „mehrere mündliche und schriftliche Beschwerden“ eingegangen, sagt Kaufmann. In der nächsten Gemeinderatssitzung im September soll das Thema diskutiert werden. „Wir werden dann versuchen, eine Lösung zu finden.“

Kirchberg will Badeordnung nicht abändern

Ähnliche Argumente finden sich auch in Kirchberg an der Pielach. „Wir haben die Badeordnung seit 45 Jahren nicht abgeändert, und werden das auch jetzt nicht tun", sagt Bürgermeister Anton Gonaus (ÖVP). Die Gemeindevertreter hätten im Gremium beraten, „dass sich die Flüchtlinge an unsere Badebekleidung anpassen müssen“, so der Ortschef weiter. Das sei aber keine Diskriminierung, stellt Gonaus klar. „Wir unterstützen Flüchtlinge in unserer Gemeinde sehr, und sie haben das auch ohne Probleme akzeptiert.“

In anderen niederösterreichischen Bädern, wie etwa in Baden, Wiener Neustadt, Hainfeld (Bezirk Lilienfeld), Krems oder Waidhofen an der Ybbs sieht man eine Abänderung als gar nicht notwendig an. Das Schwimmen mit einem Burkini ist in den Bädern dieser Gemeinden erlaubt, solange das Material dem einer normalen Badekleidung entspricht, heißt es auf Nachfrage von noe.ORF.at. In Tulln ist das im Mai sogar im Gemeinderat beschlossen worden. Die Badekleidung müsse aus Elastan, Polyester oder einem ähnlichen wasserabweisenden Stoff bestehen, damit sie bei Öffnungen nicht angesaugt werden kann. Ob diese Badekleidung jetzt aber ein Bikini, eine Badehose oder ein Burkini ist, sei egal.

„Ortsübliche Badebekleidung“ in Korneuburg

Das Florian-Berndl-Bad in Korneuburg strebt eine Zwischenlösung an. Die Badeordnung besagt, dass Schwimmen nur mit „ortsüblicher Badekleidung“ erlaubt ist. Ein langer Burkini mit langen Ärmeln und Beinen und einem langen Kleid ist daher nicht erlaubt. „Bei der Ausführung mit kurzen Ärmeln und einem Kleid bis zu den Knien haben wir aber schon ein Auge zugedrückt“, heißt es von der Geschäftsführung, denn da würde man sich bezüglich Hygiene keine Gedanken machen. „Für uns ist das aber nicht wirklich ein Thema“, so die Geschäftsführung des Schwimmbades. Erst zweimal seien Personen gekommen und hätten nachgefragt, ob sie mit Burkinis schwimmen dürften. Daher meinen die Betreiber: „Wir verstehen die Aufregung nicht.“