Rechnungshof kritisiert Badsanierung

Heftige Kritik übt der Rechnungshof an der Sanierung des Frei- und Hallenbades Korneuburg-Bisamberg. Von Kostenüberschreitungen und „mangelhafter Planung“ ist etwa die Rede. In Korneuburg sieht man Formfehler ein.

In den Jahren 2011 bis 2013 wurde das Frei- und Hallenbad Korneuburg-Bisamberg saniert. Laut dem aktuellen Bericht des Rechnungshofs berief die Frei- und Hallenbad Korneuburg-Bisamberg Betriebsgesellschaft m.b.H von 2004 bis 2014 nur eine einzige Generalversammlung im Jahr 2013 ein, so dass die Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und die Entlastung des Geschäftsführers oftmals unterblieb.

Kostenüberschreitung von 3,8 Millionen Euro

Der Baubeginn erfolgte laut den Prüfern ohne Bewilligung. Bescheidmäßige Auflagen vom Februar 2012 waren teilweise im Mai 2015 noch unerfüllt. Der Ablauf des Sanierungsprojekts wird im Bericht als „mangelhaft“ beschrieben. Die Kosten für das Bauvorhaben wurden um 3,8 Millionen Euro überschritten. Den Grund dafür sieht der Rechnungshof in einer nicht abgeschlossenen und im Technikbereich unzureichenden Planung. Die Vergaben der Planungs- und Bauaufträge standen oftmals im Widerspruch zum Bundesvergabegesetz 2006, heißt es im Bericht.

Korneuburg spricht von Mehrkosten und Fehlplanung

Die Stadtgemeinde Korneuburg reagierte auf die Vorwürfe des Rechnungshofs in einer schriftlichen Stellungnahme, die noe.ORF.at vorliegt. Darin gesteht man ein, dass „ein geringer Anteil der Kostenüberschreitungen auf die Fehlplanung des Technikplaners zurückzuführen ist.“ Allerdings habe man dies früh erkannt und es wurde berücksichtigt. Die Gemeinderäte wurden darüber laufend informiert, heißt es. Zudem verweist die Stadtgemeinde Korneuburg darauf, dass während des Projektfortschritts „Erweiterungen im Sinne einer effizienten Aufwertung des Bades“ beschlossen wurden. Dadurch seien naturgemäß auch Mehrkosten entstanden.

Zum konkreten Vorwurf der Beschlussfassung heißt es, dass sämtliche Beschlüsse im Beisein beider Bürgermeister und unter Einbeziehung von Gemeinderäten beider Gemeinden getroffen wurden. „In beiden Gemeinderäten wurde laufend über den Projektfortschritt berichtet. Möglicherweise wurden bei der Protokollierung unwesentliche Formfehler begangen, die keinerlei Einfluss auf die Entscheidungsfindung und den Projektverlauf hatten.“

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