Freispruch nach Missbrauchsanklage

Wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer Achtjährigen ist am Dienstag in Korneuburg ein 60-Jähriger vor Gericht gestanden. Er bekannte sich nicht schuldig und wurde rechtskräftig im Zweifel freigesprochen.

Laut Anklage sollte es im Herbst 2014 und Sommer 2015 zu mehreren Übergriffen auf die damals achtjährige Tochter von Verwandten gekommen sein. Objektive Beweise gab es dafür aber nicht, sagte Richter Helmut Neumar, weshalb der Beschuldigte freigesprochen wurde. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

Jedes zweite Wochenende beim Angeklagten

Das in Wien wohnende Mädchen hatte jedes zweite Wochenende beim Angeklagten und seiner Frau übernachtet und die halben Sommerferien dort verbracht. Es war „wie ein Enkelkind“ für das kinderlose Paar, „unser Sonnenschein“, sagte die Ehefrau des Niederösterreichers, der sich die Anschuldigungen - laut Aussagen der Kleinen unter anderem Berührungen bei einem „Spiel“ in der Badewanne und nach Herunterziehen der Pyjamahose - nicht erklären konnte. Er sei mit keinem bös, meinte er.

Das Opfer habe bei den Befragungen im Jänner und Februar glaubwürdig geschildert, was der Onkel gemacht habe, meinte die Anklägerin. Der Fall flog im vergangenen November auf, nachdem die zu diesem Zeitpunkt Neunjährige die Vorfälle zunächst einer Freundin und diese wiederum ihrer Mutter erzählt hatte.

Sein Mandant, der mit seiner Frau keine Kinder hat, habe für das Mädchen sogar ein Kinderzimmer eingerichtet, sagte der Verteidiger. Er stellte in den Raum, warum denn, wenn die Vorwürfe wahr wären, etwa bei gemeinsamen Ausflügen niemandem irgendetwas aufgefallen war.

Beschuldigter schloss Berührungen aus

„Sie war so gern bei uns, wir haben uns mit ihr beschäftigt, Ausflüge gemacht ...“, sagte der Niederösterreicher und bestritt jeglichen Missbrauchsversuch. Er schloss auch aus, das Kind etwa beim Kitzeln im Geschlechtsbereich erwischt zu haben. Seine Frau habe zu ihm gehalten, als für ihn eine Welt zusammenbrach.

Der Kontakt riss nach Bekanntwerden der Causa ab, wenngleich die Kindeseltern im Zeugenstand ebenfalls von einem ehemals engen Verhältnis der Familien berichteten. Man werfe dem Onkel gar nichts vor, hieß es. Die Mutter des Mädchens hatte keinerlei Veränderungen oder Auffälligkeiten an ihrer Tochter bemerkt. Das Kind, das Onkel und Tante sehr gerne habe, wurde in dem teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess als sehr aufgeweckt, fantasievoll und mitteilungsbedürftig beschrieben.