Schadenersatz nach Flugausfällen

Der EDV-Fehler, der am Sonntag zu zahlreichen Flugausfällen in Schwechat geführt hat, ist behoben. Weiterhin unklar ist die Ursache. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) prüft unterdessen Schadenersatzforderungen.

„Schadenersatz im Sinne der Ausgleichsleistung kann man dann fordern, wenn kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, das heißt, dass die Fluglinie nichts dafür kann“, sagt Maria Ecker vom VKI. Im konkreten Fall gehe es also um die Frage, ob der Datenfehler der Fluglinie zuzurechnen ist. „Um diese Frage zu klären, würden wir auch Musterprozesse führen“, so Ecker.

Wegen Problemen bei der Datenübermittlung zwischen der Eurocontrol in Brüssel und der Austro Control in Wien kam es am Sonntag zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen am Flughafen in Schwechat. Mehr als 3.000 Passagiere saßen fest, einige sogar bis Dienstag - mehr dazu in Lage auf Flughafen entspannt sich (noe.ORF.at; 29.8.2016).

Schadenersatz zwischen 250 und 600 Euro

Wichtig sei es, die Fluglinie mit einem eingeschriebenen Brief anzuschreiben und alle Rechnungen in Kopie beizulegen, sagt die Expertin: „Die Höhe des Schadenersatzes bewegt sich zwischen 250 und 600 Euro, das hängt auch von der Flugdistanz ab“, so Ecker - mehr dazu wien.ORF.at.

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