Zwölf Schuldsprüche in Drogenprozess

Mit zwölf Schuldsprüchen und einem Freispruch ist in der Nacht auf Samstag ein siebentägiger Drogenprozess zu Ende gegangen. Die Angeklagten standen wegen des Betriebs von sechs Cannabisplantagen in drei Bundesländern vor Gericht.

Fast zehn Stunden dauerte die Urteilsberatung der Geschworenen in dem umfangreichen Drogenprozess am Landesgericht Wiener Neustadt. Für die acht Geschworenen war es ein Kraftakt, denn es galt, insgesamt 69 Fragen zu klären. Die hohe Zahl kommt daher, dass es sich um 13 Angeklagte mit unterschiedlicher Tatbeteiligung handelte, denen eine Vielzahl an Delikten an unterschiedlichen Orten vorgeworfen wurde.

Mehrere große Plantagen ausgeforscht

Sie sollen laut Anklage in sechs Häusern in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland Cannabis im großen Stil angebaut haben. Aufgrund der vorliegenden Mietverträge ergebe sich als Ursprung des Geschäfts „ganz klar“ der Standort Matzendorf (Bezirk Wr. Neustadt), wo nach Angaben des Erstangeklagten Cannabisöl zu medizinischen Zwecken hergestellt werden sollte, sagte Staatsanwalt Markus Bauer in seinem Schlussvortrag.

Auch in Unternalb und Hofern in der Gemeinde Retz (Bezirk Hollabrunn), in Frohnleiten und Zettling in der Gemeinde Unterpremstätten (Bezirk Graz-Umgebung) sowie in Stotzing (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) konnte das Landeskriminalamt Plantagen ausforschen - mehr dazu in Bande betrieb sechs Cannabisplantagen (noe.ORF.at; 12.5.2016).

Staatsanwalt sah „keine Tschapperln“

Bei zwei Beschuldigten ging es in dem siebentägigen Prozess um die Frage, ob den Angeklagten eine führende Rolle in einer kriminellen Vereinigung nachgewiesen werden könne. In diesem Fall hätte ihnen eine besonders hohe Haftstrafe im Ausmaß von zehn bis 20 Jahren gedroht. „Wir haben hier nicht den ‚großen Capo‘, aber auch keine Tschapperln“, sagte der Staatsanwalt. Er forderte Schuldsprüche, wenngleich „niemand eine Gefängnisstrafe von lebenslang oder 20 Jahren“ verlange.

Cannabispflanzen

LPD

Das Landeskriminalamt hob im Mai sechs Plantagen in Niederösterreich, in der Steiermark und im Burgland aus

Die Verteidiger betonten in ihren Schlussplädoyers, dass es keine Beweise für einen Tatplan großen Stils beziehungsweise für eine kriminelle Vereinigung gebe - und verwiesen auch auf den Graubereich beim Thema Hanf in Österreich. In Österreich seien der Ankauf von Samen und Equipment legal, wer die Pflanzen aber erntet, dem drohe Haft - mehr dazu in Umfangreicher Drogenprozess geht zu Ende (noe.ORF.at; 9.9.2016).

Geschworene berieten fast zehn Stunden

Die Schlussplädoyers der Verteidigerriege waren bereits am Freitag um etwa 14.30 Uhr abgeschlossen. In der Nacht auf Samstag ging der Prozess schließlich mit zwölf Schuldsprüchen und einem Freispruch zu Ende. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen im Ausmaß zwischen vier Jahren unbedingt und 20 Monaten bedingt verurteilt.

Der Viertangeklagte, den der Staatsanwalt neben dem Erstangeklagten als führenden Kopf der Gruppe vorwiegend serbischer Herkunft bezeichnet hatte, kassierte vier Jahre Haft, der Erstangeklagte zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt. Insgesamt drei Männer wurden zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt, sieben zu teilbedingten, zwei zu bedingten Strafen von 20 beziehungsweise 22 Monaten. Der an 13. Stelle gereihte Angeklagte wurde von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft und zwei Angeklagte gaben keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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