Neue Betrugsmasche: Mahnung für Erotik-Film
In einer Fax-Aussendung mahnt eine deutsche Kanzlei Schmidt, dass sich der Empfänger einen Erotikfilm selbst illegal im Netz angesehen beziehungsweise über seinen Internetanschluss anderen zur Verfügung gestellt habe. Um eine angebliche Urheberrechtsverletzung vergessen zu machen, bieten die Betrüger einen Vergleich an: Unterschreibt der Empfänger bis spätestens 23. September eine Unterlassungserklärung und zahlt einen Betrag von 950 Euro, sei das Thema erledigt. Andernfalls wird mit Ersatzansprüchen in der Höhe von knapp 9.000 Euro gedroht.
Landespolizeidirektion Niederösterreich
Laut Polizei haben in Österreich hunderte Unternehmen und Privatpersonen ein derartiges Schreiben erhalten. Auch in den Bezirken Zwettl, Gmünd und Wien-Umgebung sind bereits mehrere Fälle bekannt. Die Schreiben sind der Polizei zufolge in ihrer Aufmachung alle gleich gestaltet. Die Ermittler raten jedenfalls dringend davon ab, den geforderten Betrag zu bezahlen oder eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.