Neues Rettungsdienstgesetz beschlossen

Die Landesregierung hat am Dienstag ein neues Rettungsdienstgesetz beschlossen. Das Gesetz soll die Aufgaben von Ersthelfern regeln. Notruf 144 wird als zentrale Alarmierungsstelle für Einsätze festgelegt.

Wenn bei einem Notfall 144 gewählt wird, werden neben Rettungskräften auch First Responder alarmiert. Das sind freiwillige Ersthelfer, die sich in der Nähe des Unglücksortes aufhalten. Ihnen kommt eine wichtige Rolle zu, denn sie leisten Erste Hilfe, bis die Rettung eintrifft. Diese wichtige Aufgabe werde nun auch gesetzlich verankert, erklärte Gesundheitslandesrat Maurice Androsch (SPÖ). Mit dem neuen Gesetz sollten die Leistungen der freiwilligen, aber auch aller angestellten Rettungsmitarbeiter gewürdigt werden.

Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund und ÖAMTC sichern eine flächendeckende Versorgung in ganz Niederösterreich. In anderen Bundesländern sind deren Aufgaben bereits gesetzlich anerkannt. Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz wird das jetzt auch in Niederösterreich umgesetzt. Darüber hinaus sollen laut Androsch auch besondere Rettungsdienste wie Berg-, Wasser- und Höhlenrettung besser verankert werden.

Notruf 144 wird zentrale Alarmierungsstelle

Durch das neue Rettungsdienstgesetz wird die Leitstelle von Notruf 144 als zentrale Alarmierungsstelle für alle Rettungseinsätze, aber auch Notarzteinsätze festgelegt. Alleine vergangenes Jahr wurden 739.750 Krankentransporte und 208.486 Notfalleinsätze durch Notruf 144 Niederösterreich koordiniert.

Nach dem Beschluss durch die Landesregierung am Dienstag soll das Rettungsdienstgesetz nun in weiterer Folge dem Landtag zur Beschlussfassung weitergeleitet werden. „Nach unzähligen Beratungen in Expertenrunden ist es gelungen, ein neues Rettungsdienstgesetz für Niederösterreich vorzulegen, das das Engagement und die Leistungen der angestellten und freiwilligen Mitarbeiterinnen der Rettungsorganisationen in besonderer Weise würdigt“, so Androsch.