FPÖ-Abgeordneter Höbart muss vor Gericht

Der FPÖ-Abgeordnete Christian Höbart muss sich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung bei der Gemeinderatswahl 2015 verantworten. Er soll eine Frau ohne deren Einverständnis auf die Wahlliste der FPÖ gesetzt haben.

Wie die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt der APA am Donnerstag sagte, wurde der Strafantrag beim Bezirksgericht Mödling eingebracht. Höbart wollte die seit Längerem bekannten Vorwürfe auf Anfrage nicht kommentieren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Unterschrift laut Staatsanwaltschaft gefälscht

Höbart soll bei der niederösterreichischen Gemeinderatswahl am 25. Jänner 2015 in Guntramsdorf eine Frau ohne deren Einverständnis auf die Wahlliste der FPÖ gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung zur Kandidatur gefälscht war.

Christian Höbart FPÖ

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Christian Höbart muss sich vor Gericht verantworten

Die Genehmigung des Nationalrats zur Strafverfolgung des FPÖ-Abgeordneten bekam die Staatsanwaltschaft bereits im vorigen Oktober, nun wurde der Strafantrag eingebracht. Die Strafdrohung bei Urkundenfälschung liegt bei einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen bzw. bei bis zu einem Jahr Haft. Nicht erhärtet hat sich laut Staatsanwaltschaft der Verdacht der „Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl“. Höbart wollte die Vorwürfe auf APA-Anfrage nicht kommentieren. „Ich kenne den Antrag noch nicht, daher werde ich dazu nichts sagen“, so Höbart. Der 41-Jährige ist Ortsparteiobmann in Guntramsdorf und geschäftsführender Landesparteichef der niederösterreichischen FPÖ.