Streit um Rederecht im Landtag

Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP) wehrt sich gegen Aussagen der Volksanwaltschaft. Diese fordert ein Rederecht im Landtag und spricht von „zu wenig demokratiepolitischem Standard“. Penz weist die Vorwürfe zurück.

In der Plenarsitzung des Bundesrates wandte sich der Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Günther Kräuter (SPÖ), an die Abgeordneten aus Niederösterreich und forderte diese auf, ein Teilnahme- und Rederecht der Volksanwaltschaft im zuständigen Ausschuss im Landtag zu unterstützen. „Was in anderen Bundesländern längst demokratiepolitischer Standard ist, muss endlich auch in St. Pölten möglich sein“, forderte er.

Konkret gehe es darum, dass Beschwerden an die Volksanwälte sowie Erkenntnisse aus Kommissionsbesuchen in Einrichtungen in Niederösterreich direkt mit den politisch Verantwortlichen diskutiert werden können. „Die Bevölkerung hat ein Recht darauf und Verbesserungen in der Verwaltung sind dann leichter und rascher möglich“, betonte Kräuter.

Penz: „Rederecht nur in Vorarlberg und Wien“

Der Vorwurf von Kräuter sei völlig falsch, konterte der Landtagspräsident. „Es gibt meines Wissens nur in Vorarlberg und Wien ein Rederecht, und in Vorarlberg auch nur eingeschränkt. Dort dürfen die Volksanwälte nur auf ausdrückliche Einladung des Landtagspräsidenten reden. Das ist aber noch nie vorgekommen“, so Penz.

Kräuter wiederum betonte, dass man mit fast allen Landtagen in Gesprächen sei, um dort in den Ausschüssen Expertisen abzugeben - so etwa in Wien, Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg und Tirol. Nur in Niederösterreich habe man diesen Zugang nicht. Penz entgegnete dazu gegenüber noe.ORF.at: „Wenn ein Ausschuss die Volksanwaltschaft einlädt, dann hat diese sehr wohl die Möglichkeit, im Ausschuss aufzutreten“.

Links: