Haft wegen Nachrichten mit NS-Gedankengut

Weil er NS-Gedankengut auf WhatsApp verteilt haben soll, hat sich am Mittwoch ein 35-Jähriger im Landesgericht Krems verantworten müssen. Er wurde nicht rechtskräftig zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die Textnachrichten des Angeklagten an eine insgesamt vierköpfige WhatsApp-Gruppe namens „Kameradschaft Heimatfront“ waren im Sommer 2015 in Reaktion auf TV-Berichte über die Ankunft von Flüchtlingen auf dem Wiener Hauptbahnhof erfolgt. Einer der Beiträge lautete etwa „Next Stopp Buchenwald fg“, ein anderer „Unsere Zeit wird kommen Buaschn und dann brennt die Luft“.

Zigaretten im Tausch für Hakenkreuz-Fahnen

Zu Jahresbeginn soll der Mann dann zu einem fünf Minuten langen Musik-Video verlinkt haben, dessen Text den Holocaust bejubelt, während unter anderem Adolf Hitler und Hakenkreuze zu sehen sind. Außerdem wurde dem 35-Jährigen angelastet, für zwei Stangen Zigaretten zwei Hakenkreuz-Fahnen verkauft zu haben. Der Angeklagte habe mit dem Vorsatz gehandelt, die Wert- und Zielvorstellungen der NS-Zeit zu fördern, betonte die Staatsanwältin.

Sein Mandant sei zu den Fakten geständig, meinte Verteidiger Michael Imre. Er verwies aber auf eine einschlägige Verurteilung, für die der Mann bereits eine Strafe absitze. Die Vorwürfe würden aus der Zeit davor datieren und hätten damals mitverhandelt werden sollen. Außerdem hätten nur vier Leute die Postings erhalten.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der 35-Jährige selbst bekannte sich beim Prozess schuldig. Er habe seine Einstellung mittlerweile geändert, damals war diese „rechts, aber nicht radikal“, sagte er. Auf die Frage, warum er diese Sachen geschrieben habe, sagte der Angeklagte, er habe sich nichts dabei gedacht.

Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen, entschuldigte sich der 35-Jährige und bat um ein mildes Urteil. Für den Tausch der Fahnen gegen Zigaretten gab es schließlich einen Freispruch. Im Hinblick darauf, dass die Tatbegehung vor der Verurteilung geschah, kam der Senat zur Ansicht, dass die bloße Strafandrohung genüge, den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten, begründete die Richterin.

Der 35-jährige wurde zu 16 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Der 35-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab aber keine Erklärung ab, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist. Mitte November soll der Mann aus der Haft entlassen werden. „Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie Ihr Leben jetzt in den Griff kriegen“, mahnte die Richterin und gab ihm ein „auf hoffentlich Nicht-mehr-Wiedersehen“ auf den Weg.