Situative Winterreifenpflicht in Kraft
Der Gesetzestext besagt: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen dürfen Lenker eines Pkw, Kombikraftwagens oder Lkw bis 3,5 Tonnen ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind. Also solche gelten Schnee-, Matsch und Eisreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier beziehungsweise fünf Millimetern.
Eine Ausnahme gibt es bei einer geschlossenen Schnee- oder Eisfahrbahn, dann darf man statt mit Winterreifen auch mit Schneeketten fahren. Die situative Winterreifenpflicht gilt bis 15. April, aber auch außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit sollte man den Hausverstand einschalten, sagen Experten, denn wer mit Sommerreifen unterwegs ist, obwohl die Straßenverhältnisse nicht entsprechend sind und einen Unfall verursacht, der muss auch dann mit Schwierigkeiten rechnen.
Link:
- Winterreifenpflicht in Österreich (HELP.gv.at)