Wartefrist nun auch bei Wohnzuschuss
Bisher war es in Niederösterreich so, dass jeder Niedrigverdiener einen Wohnzuschuss beantragen konnte, wenn sein Einkommen gewisse Grenzen nicht überstieg. Bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, die ein Haushaltseinkommen von 2.000 Euro hatte, belief sich der Zuschuss in etwa auf 300 Euro. Laut der für Finanzen zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) soll der Bezug des Wohnzuschusses nun jedoch an einen Mindestaufenthalt gekoppelt werden.
Fünf Jahre Mindestaufenthaltsdauer
„In Zukunft wird es so sein, dass jede und jeder, der einen Erstantrag oder Folgeantrag zu einem Wohnzuschuss stellt, mindestens fünf Jahre in Österreich gemeldet sein muss“, sagte Mikl-Leitner am Freitag bei einer Pressekonferenz in St. Pölten. Der Wohnzuschuss muss nämlich jedes Jahr neu beantragt werden. Laut Mikl-Leitner beziehen jährlich 28.000 Familien in Niederösterreich einen Wohnzuschuss. Mit der Neuerung dürften 500 Haushalte die Voraussetzungen für einen Anspruch nicht mehr erfüllen, was einer Einsparung in der Höhe von 1,5 Millionen Euro entsprechen würde.
ORF/Thomas Puchinger
Um darüber hinaus einen möglichen Missbrauch zu vermeiden, soll das Land Zugang zum Zentralen Melderegister bekommen. „Gerade im Melderegister können wir feststellen, wer an einer Wohnungsadresse gemeldet ist und ob der Antragsteller auch tatsächlich alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner bei der Antragstellung angegeben hat“, so die Landeshauptmann-Stellvertreterin. Anträge sollen mitunter stichprobenartig überprüft werden, heißt es.
Reform schon nächste Woche im Landtag
Nach Angaben von Mikl-Leitner soll mit den Neuerungen „ein klares Signal“ gesetzt werden, dass Zuwanderer nicht sofort Zugang zu allen Sozialleistungen bekommen. In Kraft treten soll die Reform des Wohnzuschusses mit 1. Jänner 2017. Bereits kommenden Donnerstag sollen die Änderungen - zusammen mit der Reform der Mindestsicherung - im Landtag beschlossen werden.
Thomas Puchinger, noe.ORF.at
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