Künftig weniger Kosten für Rauchfangkehrer

Die Verordnung, die regelt, wie oft Rauchfangkehrer kehren oder Anlagen überprüfen müssen, wird nun novelliert. Es wird künftig weniger oft gekehrt oder geprüft, damit fallen auch weniger Kosten an.

Viel öfter als zum Kehren von Kaminen kommen Rauchfangkehrer heutzutage, um Heizungsanlagen zu prüfen. Wie oft diese Prüfungen gemacht werden müssen, ist in der sogenannten Kehrperiodenverordnung nach dem Feuerwehrgesetz geregelt. Deren letzte Novelle ist aber schon zehn Jahre her, seitdem wurden die Anlagen moderner, es sind weniger Überprüfungen notwendig.

„Bei einer Heizung oder bei einem Ofen für feste Brennstoffe, ganzjährig benützt, war früher der Rauchfangkehrer pro Jahr sechsmal im Haus. Jetzt wird er in Zukunft viermal ins Haus kommen, um die Abgasanlagen zu überprüfen. Die Technik hat sich verändert, wir Rauchfangkehrer blicken nach vorne und daher war es notwendig, das anzupassen“, sagt Peter Engelbrechtsmüller, der Bundes-Innungsmeister der Rauchfangkehrer.

Rauchfangkehrer bei Abgasüberprüfung

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Pernkopf: „400.000 Kehrungen pro Jahr weniger“

„Ein Viertel der Untersuchungen wird in Zukunft nicht mehr stattfinden, gleichzeitig wird die Sicherheit erhöht. Das heißt, dass wir 400.000 Kehrungen einsparen, das sind Kosten von 5,5 Millionen Euro, die in Zukunft pro Jahr nicht mehr anfallen“, ergänzt Umweltlandesrat Stephan Pernkopf (ÖVP).

Bei einer Heizung, bei der feste Brennstoffe verwendet werden, waren bisher - je nach Häufigkeit der Benützung - fünf oder sechs Überprüfungen pro Jahr vorgeschrieben, künftig werden es drei oder vier sein. Für Pelletsheizungen gibt es ab 1. Jänner nur mehr eine Überprüfung (bisher drei), bei der Verwendung von flüssigen Brennstoffen drei (bisher fünf), bei Gasanlagen war bisher eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben, bei der es auch ab 2017 bleibt. Bei Einzelöfen wird die Zahl der Überprüfungen von drei auf zwei reduziert.

Neue Regelung gilt ab 1. Jänner 2017

Die Landesregierung wird die Novelle noch heuer beschließen, sie wird am 1. Jänner 2017 in Kraft treten. Je nachdem, ob es sich um die Betriebskosten in einer Wohnhausanlage handelt oder um Einzelüberprüfungen in Haushalten, wird die Kostenreduktion unterschiedlich ausfallen, aber billiger soll es für alle werden. Das bedeutet jedoch weniger Umsatz für die Rauchfangkehrer. Ob alle von dieser Vereinbarung begeistert sein werden, ist offen.

„Wahrscheinich habe ich auch ein paar negative Stimmen bei den Kollegen. Aber jene Kollegen, die noch länger in dieser Branche arbeiten, werden diesen Schritt begrüßen, weil der Konsument dadurch entlastet wird. Der Betrieb hat neue Möglichkeiten auf dem Markt, er kann besser auf den Kunden zugehen und auch andere Dinge anbieten. Unter Umständen kann dadurch der eine oder andere Verlust ausgeglichen werden“, so Engelbrechtsmüller.

Ab 2019: Aus für neue Ölheizungen

Ein anderes Landesgesetz, das Heizungen betrifft, wird am 1. Jänner 2019 geändert. Ab dann ist der Einbau von Ölheizungen in Neubauten verboten. „Wenn jetzt jemand einen neuen Ölkessel installiert, dann ist der mindestens 30 bis 50 Jahre in Betrieb. Das heißt, man macht ihn abhängig von der Droge Öl - in diesem Fall ein großer Klimasünder, und wir haben gesagt, damit muss Schluss sein“, sagt der Umweltlandesrat. Auch die 200 Gemeindegebäude im Land, die noch mit Öl geheizt werden, sollen dann sukzessive umgestellt werden.

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