Zwei Schuldsprüche bei Schlepperprozess

Bereits Ende Oktober gab es drei Schuldsprüche wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation im Landesgericht Korneuburg. In dem Fall wurden am Montag nun zwei weitere Männer schuldig gesprochen.

In dem Mitte Oktober begonnenen Verfahren war den fünf Beschuldigten, türkischen und österreichischen Staatsbürgern mit türkischen Wurzeln, vorgeworfen worden, in unterschiedlichem Ausmaß von Juli 2015 bis Ende April 2016 für den illegalen Transport von Hunderten Flüchtlingen von Ungarn nach Österreich und Deutschland gesorgt zu haben. Sie hatten sich teilweise schuldig bekannt, der voll geständige Zweitangeklagte räumte Dutzende Fahrten ein.

Verteidiger sprach von „angemessener Summe“

Am Montag wurde noch ein Zeuge gehört, der bei der Einvernahme des 29-Jährigen im Mai als Dolmetscher eingesetzt gewesen war. Er habe dem Mann die Beschuldigtenrechte übersetzt, sagte er auf Richterfrage. Und es sei seitens der zwei Polizeibeamten zu keinen Drohungen oder Gewalthandlungen gekommen. Das bekräftigte ein Polizist - der Angeklagte hatte hingegen angegeben, geschlagen worden zu sein.

Er sei Kurde und habe Landsleuten auf der Flucht geholfen, beteuerte der 49-Jährige. Der Richter hielt ihm jedoch frühere Aussagen vor, wonach er für den Transport von sechs Personen 1.000 Euro erhalten sollte. Verteidiger Elmar Kresbach verwies erneut auf die „problematische“ Situation im Vorjahr, als aufgrund politischer Bekundungen vor allem in Deutschland, Flüchtlinge aufzunehmen, die Schengen-Bestimmungen de facto außer Kraft gewesen seien. Ungeachtet seiner einschlägigen Vorstrafe aus Passau habe sich der 49-Jährige also nicht viel dabei gedacht, ein paar Kurden zu transportieren. Sein Mandant habe sich zudem nicht bereichert, sondern eine für eine längere Fahrt angemessene Summe kassiert.

Antrag auf Politiker-Anhörung zurück gewiesen

Der 29-jährige Mann wurde von dem Schöffensenat nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der 49-Jährige rechtskräftig zu 15 Monaten. Das Gericht wies den Antrag des Anwalts auf Anhörung führender Politiker, darunter der damalige burgenländische Polizeidirektor, Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ), als „für die Schuldfrage nicht relevant“ ab.

In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf den Unterschied zwischen Flüchtlingshilfe und einer Organisation, die sich an Schleppungen bereichert. Man habe „maßhaltende“ Strafen verhängt, allerdings habe der Schöffensenat beim 29-Jährigen keine Milderungsgründe gesehen. Zusätzlich zu den 24 Monaten wurde eine teilbedingte Nachsicht des Gerichts in Wien widerrufen. Bei dem 49-Jährigen sei die Tatbegehung im April nach dessen im Februar erfolgten Verurteilung in Passau erschwerend zu werten, weshalb mit einer unbedingten Strafe vorzugehen war.

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